Fristen
Shownotes
In dieser Podcast-Folge sprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher über die Bedeutung von Fristen im europäischen Patentverfahren. Dieses Verfahren wird durch verschiedene Fristen geregelt, die häufig durch bestimmte Ereignisse, wie die Einreichung einer Anmeldung oder die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts, ausgelöst werden. Fristen sind ein wesentlicher Bestandteil zur Steuerung des Verfahrens, wobei die Fristdauer in der Regel durch die Gesetzestexte vorgegeben ist. Für einige Fälle ist auch vorgesehen, dass amtlicherseits eine weitere Aufforderung erfolgt, um eine versäumte Handlung nachzuholen.
Die (endgültige) Versäumung von Fristen führt in der Regel zu nachteiligen Rechtsfolgen für den Anmelder, wie etwa zur Rücknahmefiktion, die besagt, dass die Anmeldung aufgrund des Fristversäumnisses als zurückgenommen gilt. Es gibt jedoch auch in für diesen Fall Möglichkeiten, ein Fristversäumnis zu beheben, wie die Weiterbehandlung oder die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Zitierte Rechtsvorschriften, Artikel und Regeln:
- Art 120 EPÜ – Fristen im Patenterteilungsverfahren
- Regel 112 EPÜ – Feststellung des Rechtsverlusts
- Regel 136 EPÜ – Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- Art 121 EPÜ – Weiterbehandlung der Patentanmeldung
- Art 122 EPÜ – Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- Regel 71 (3) EPÜ – Mitteilung über Erteilung eines Patents
Transkript anzeigen
00:00:06: Willkommen zum IP Courses Podcast,
00:00:10: dem Podcast für gewerblichen Rechtsschutz.
00:00:15: Mein Name ist Lukas Fleischer.
00:00:16: Heute spreche ich mit Gerd Hübscher über Fristen und die
00:00:19: Konsequenzen von Fristversäumissen.
00:00:21: Hallo Gerd.
00:00:22: Hallo Lukas.
00:00:24: Ja tatsächlich,
00:00:25: Fristen und ihre Einhaltung sind ein wesentlicher
00:00:27: Bestandteil von eigentlichen allen Erteilungsverfahren von
00:00:30: gewerblichen Schutzrechten,
00:00:31: insbesondere auch von europäischen Patenten.
00:00:34: Versäumt man eine Frist,
00:00:35: sind damit meistens sehr unangenehme Folgen verbunden und
00:00:38: daher muss man sich an das Fristregime ganz besonders
00:00:40: halten.
00:00:41: Schauen wir uns das einmal an.
00:00:43: Was ist denn eigentlich eine Frist und wo sind denn Fristen
00:00:45: im EPÜ geregelt?
00:00:47: Im EPÜ finden sich eine ganze Reihe von Regelungen zu
00:00:49: Fristen.
00:00:51: Insbesondere Artikel 120,
00:00:53: aber auch viele Regeln der Ausführungsordnung,
00:00:55: nämlich 128 bis Regel 136.
00:00:58: Das heißt, wir widmen uns jetzt den Fristen im EPÜ und
00:01:01: stellen uns die Frage,
00:01:03: wieso gibt es denn im EPÜ eigentlich Fristen und was
00:01:05: bedeuten diese Fristen einmal für mich als Verfahrensführer,
00:01:08: als Anmelder und auch für das Amt?
00:01:12: Die Erteilungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt
00:01:14: dauern ja schon so relativ lange.
00:01:16: Hätte der Anmelder jetzt beliebig Zeit,
00:01:18: Verfahrenshandlung vorzunehmen,
00:01:19: dann würden die Verfahren noch länger dauern.
00:01:21: Das heißt also eine Frist ist ein wesentliches
00:01:23: verfahrenssteuerndes Element.
00:01:26: Interessant ist, dass es diese Fristen in der Regel nur für
00:01:28: den Anmelder gibt und bzw.
00:01:30: für seinen Vertreter, nicht aber für das Amt.
00:01:34: Überlegen wir uns zunächst, was bedeutet der Begriff Frist.
00:01:38: Eine Frist hat ein Startdatum und ein Ende und dazwischen
00:01:41: ist bestimmter Zeitraum.
00:01:43: Die Frist bedeutet,
00:01:44: dass innerhalb dieses Zeitraums etwas getan werden muss
00:01:47: oder, wenn das nicht geschieht,
00:01:50: tritt meistens eine nachteilige Rechtsfolge ein.
00:01:53: Um ein Beispiel zu nennen:
00:01:54: Nach dem Anmeldetag sind Anmeldegebühren zu zahlen und zwar
00:01:57: innerhalb einer Frist von einem Monat und die Rechtsfolge,
00:02:00: wenn ich die Gebühren nicht zahle,
00:02:01: ist dass die Anmeldung als zurückgenommen geht.
00:02:05: Das heißt, es gibt Fristen im Verfahren vor dem
00:02:07: Europäischen Patentamt, um zu regeln,
00:02:09: dass eben bestimmte Verfahrenshandlungen innerhalb eines
00:02:12: gewissen Zeitraumes getätigt werden müssen und wenn das
00:02:15: nicht der Fall ist, dann gibt es negative Rechtsfolgen.
00:02:18: Das heißt, die Frist wird ausgelöst durch ein fristauslösendes
00:02:21: Ereignis und hat eine vordefinierte Länge,
00:02:24: derer dann die Verfahrenshandlung vorgenommen werden muss.
00:02:28: Jetzt stellen wir uns die Frage, wie rechnet man denn
00:02:30: so eine Frist konkret aus?
00:02:32: Angenommen, ich reiche am 15. März 2024 eine Anmeldung ein.
00:02:37: Wann muss ich denn spätestens diese Anmeldegebühr von der du
00:02:39: gesprochen hast zahlen?
00:02:41: Ordnen wir die einzelnen Teile zu.
00:02:43: Wenn der Anmeldetag der 15.
00:02:45: März 2024 war,
00:02:47: ist die Anmeldung zunächst das fristauslösende Ereignis.
00:02:51: In der Ausführungsordnung ist geregelt,
00:02:52: dass die kleinste Recheneinheit der Tag ist.
00:02:55: Das heißt also, es kommt nicht unbedingt auf die Uhrzeit an
00:02:57: in der ich eingereicht habe, sondern das Startdatum für die Frist ist der 15.
00:03:01: März 2024.
00:03:04: In der Ausführungsordnung ist auch geregelt, dass, wenn die Frist
00:03:07: so wie hier, in Monaten bestimmt wird,
00:03:09: dass dann das Ende der Frist auf den gleichlautenden Tag im
00:03:12: darauffolgenden Monat fällt.
00:03:14: Das heißt also in unserem Fall auf den 15. April 2024.
00:03:19: Jetzt muss man sich noch anschauen,
00:03:22: ob sich die Frist unter bestimmten Umständen verlängert.
00:03:25: In diesem Beispiel ist der 15.
00:03:27: April 2024 ein Sonntag und daher verlängert sich die Frist
00:03:31: automatisch auf den nachfolgenden Werktag,
00:03:33: also auf den nachfolgenden Montag, an dem das Amt bzw.
00:03:37: eine seiner Zweigstellen wieder geöffnet ist.
00:03:40: Das heißt, wenn ich eine Frist ausrechnen möchte,
00:03:43: dann schaue ich mir zuerst an,
00:03:44: was ist denn das fristauslösende Ereignis.
00:03:47: Dann schaue ich,
00:03:49: wie lange denn die Frist dauert und im letzten Schritt
00:03:52: überprüfe ich, ob der letzte Tag dieser Frist auf einen Tag
00:03:56: fällt, an den das Europäische Patentamt geschlossen ist.
00:03:59: Denn in diesem Fall würde sich die Frist automatisch auf den
00:04:02: nächsten Werktag erstrecken,
00:04:04: an dem das Europäische Patentamt wieder geöffnet hat.
00:04:09: Stellen wir uns vor, wir haben jetzt diese Frist
00:04:11: dennoch verpasst.
00:04:12: Was sind denn dann die typischen Konsequenzen, wenn man
00:04:14: so eine Frist versäumt?
00:04:17: Wenn eine Frist versäumt wird,
00:04:18: nimmt das Amt in den meisten Fällen an,
00:04:20: dass der Anmelder keine Interesse mehr an der Anmeldung hat.
00:04:24: Hier geht man von einer Rechtsfiktion aus.
00:04:27: Das heißt also, die Anmeldung gilt als zurückgenommen.
00:04:29: Man sagt auch Rücknahmefiktion.
00:04:32: Das Amt stellt dann die Versäumung der Frist fest und damit
00:04:35: ist das Verfahren beendet.
00:04:37: Es gibt aber auch andere Fälle,
00:04:38: in denen ich bestimmte Rechte verliere,
00:04:40: wie zum Beispiel das Prioritätsrecht oder in denen die
00:04:43: Anmeldung zurückgewiesen wird.
00:04:45: Bei manchen Fristen, wie zum Beispiel der Einspruchsfrist
00:04:47: oder der Beschwerdefrist,
00:04:48: gilt der Antrag gar nicht als gestellt, wenn er zu spät
00:04:50: eingeht.
00:04:54: Grundsätzlich muss ich mir also immer genau anschauen,
00:04:57: mit welcher Folge eine Fristversäumung verbunden ist.
00:05:00: Denn für jede Verfahrenshandlung die ich vornehmen kann,
00:05:03: gibt es möglicherweise unterschiedliche Rechtsfolgen.
00:05:06: Üblicherweise findet sich das auch in den amtlichen
00:05:09: Mitteilungen einer sogenannten Rechtsbelehrung, die angibt,
00:05:12: was denn passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
00:05:16: Hat also eine solche Fristversäumung stattgefunden,
00:05:19: dann gilt die Anmeldung in vielen Fällen als zurückgenommen
00:05:22: und das Verfahren von dem Europäischen Patentamt ist damit
00:05:25: vorerst beendet.
00:05:28: Angenommen, ich habe jetzt diese Anmeldegebühr,
00:05:31: von der wir vorher gesprochen haben,
00:05:32: nicht gezahlt und die vorgeschriebene Frist ist verstrichen,
00:05:36: ohne dass ich diese Zahlung geleistet habe.
00:05:38: Ist das jetzt dann so, dass die Anmeldung unrettbar verloren
00:05:41: ist und ich kann gar nichts mehr machen?
00:05:44: Nein, so schlimm ist es Gott sei Dank nicht.
00:05:46: Es gibt entsprechende Rechtsinstrumente,
00:05:48: die es mir erlauben, das Versäumen einer Frist zu beheben.
00:05:51: Insbesondere dann wenn die Konsequenz die Fiktion der
00:05:54: Rücknahme ist, kann ich in der Regel weiterbehandeln.
00:05:57: Ich kann in dem Fall also einfach eine Gebühr zahlen oder
00:06:00: eine höhere Gebühr zahlen und dann meine Anmeldung nach wie
00:06:03: vor retten.
00:06:04: Typischweise erfolgt es so,
00:06:06: dass das Patentamt eine Mitteilung herausgibt,
00:06:08: in der es den Rechtsverlust feststellt,
00:06:10: und zwar nach Regel 112 der Ausführungsordnung.
00:06:13: Und dann habe ich innerhalb einer gewissen Frist noch die
00:06:15: Möglichkeit,
00:06:16: entsprechend die Weiterbehandlung zu beantragen und im
00:06:19: Rahmen der Weiterbehandlung muss ich die versäumte Handlung
00:06:21: nachholen,
00:06:22: die versäumte Gebühr zahlen und gegebenenfalls eben auch
00:06:25: eine Zuschlagsgebühr.
00:06:28: Wann oder in welchen Fällen eine Weiterbehandlung möglich
00:06:30: ist, ist ausdrücklich im EPÜ geregelt.
00:06:33: Wenn jetzt also eine Anmeldung als zurückgenommen gilt,
00:06:37: wegen eines Fristversäumnisses,
00:06:38: steht das Rechtsinstitut der Weiterbehandlung zur Verfügung.
00:06:42: Das ist ein Rechtsbehelf, der es dem Anmelder ermöglicht,
00:06:45: die negativen Rechtsfolgen wieder aufzuheben,
00:06:47: und das ist in der Praxis relativ unkompliziert möglich,
00:06:50: denn ich muss nicht begründen,
00:06:52: warum ich diese Frist versäumt habe,
00:06:53: sondern es ist ausreichend,
00:06:55: die Weiterbehandlungsgebühr zu zahlen und rechtzeitig die
00:06:57: versäumte Handlung nachzuholen.
00:07:00: Jetzt könnte es doch auch dazu kommen,
00:07:02: dass ich auch noch diese Weiterbehandlungsfrist versäume.
00:07:04: Wie schaut es denn dann aus?
00:07:06: Ist dann meine Anmeldung unrettbar verloren?
00:07:10: Das könnte man meinen.
00:07:12: Glücklicherweise gibt es aber ein letztes Auffangnetz und
00:07:14: zwar das Instrument der Wiedereinsetzung.
00:07:16: Wiedereinsetzung ist möglich,
00:07:18: wenn das Fristversäumnis auf einem unabwendbaren Ereignis
00:07:22: beruht und alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden,
00:07:26: um dieses Ereignis abzuwenden,
00:07:28: also insbesondere alle Maßnahmen, die
00:07:31: einer sorgfältigen Verfahrensführung entsprechen.
00:07:34: Wenn ich dies nachweisen kann, erlaubt das EPA,
00:07:36: die Frist in den vorherigen Stand einzusetzen.
00:07:39: Dafür muss eine Gebühr entrichtet und die versäumte Handlung
00:07:41: nachgeholt werden.
00:07:43: In seltenen Fällen ist jedoch die Frist von der
00:07:44: Wiedereinsetzung ausdrücklich ausgeschlossen.
00:07:48: Wenn ich also auch die Weiterbehandlungsfrist versäumt
00:07:51: habe oder unter Umständen eine nicht weiterbehandelbare
00:07:54: Frist versäumt habe,
00:07:55: dann steht noch der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
00:07:58: vorherigen Stand nach Artikel 122 EPÜ zur Verfügung.
00:08:02: Das Europäische Patentamt prüft diesen Antrag auf
00:08:04: Wiedereinsetzung sehr streng,
00:08:06: denn um die Wiedereinsetzung gewährt zu bekommen,
00:08:09: muss dargelegt werden,
00:08:11: warum die Frist trotz Beachtung aller gebotenen Sorgfalt
00:08:13: nicht eingehalten werden konnte.
00:08:17: Wir haben uns nur mit einem Beispiel für Fristen
00:08:19: beschäftigt, nämlich der Frist für die Zahlung der
00:08:21: Anmeldegebühren und wie diese Frist ausgelöst wurde.
00:08:24: Im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt gibt es aber
00:08:27: noch weitere Fristen,
00:08:28: die durch andere Ereignisse ausgelöst werden.
00:08:30: Kannst du mir jetzt typische Fristen im Verfahren vor dem
00:08:32: Europäischen Patentamt nennen und erklären,
00:08:35: welche Ereignisse diese Fristen denn auslösen?
00:08:38: Ja, neben der bereits besprochenen Frist zur Zahlung der
00:08:41: Anmelde- und Recherchengebühr gibt es
00:08:43: zum Beispiel die Frist zur Stellung des Prüfungsantrags. Der
00:08:46: Prüfungsantrag muss sechs Monate nach der Veröffentlichung
00:08:49: des Recherchenberichts gestellt werden.
00:08:52: Wenn das Patentamt einen Prüfungsbescheid herausgibt,
00:08:55: muss dieser innerhalb einer Frist beantwortet werden.
00:08:57: Diese Frist beträgt typischerweise vier Monate,
00:09:00: kann aber um zwei Monate auf insgesamt sechs Monate
00:09:02: verlängert werden.
00:09:04: Das auslösende Ereignis ist hier die Zustellung des
00:09:07: entsprechenden Bescheides.
00:09:09: Wenn das Patentamt einen Prüfungsbescheid herausgibt,
00:09:12: muss dieser innerhalb einer Frist ab Zustellung des
00:09:16: Bescheids beantwortet werden.
00:09:18: Diese Frist beträgt typischerweise vier Monate,
00:09:20: kann aber um weitere zwei Monate auf insgesamt sechs Monate
00:09:23: verlängert werden.
00:09:25: Eine darüber hinausgehende Fristverlängerung ist nur in
00:09:27: speziellen Ausnahmefällen möglich.
00:09:30: Wenn das Patentamt der Meinung ist, dass das Patent erteilt
00:09:32: werden kann,
00:09:33: wird die Mitteilung nach Regel 71 Abs 3 herausgegeben.
00:09:37: Ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieser Mitteilung muss
00:09:39: innerhalb von vier Monaten die Übersetzung der Ansprüche in
00:09:42: die beiden anderen Amtssprachen vorgelegt werden und die
00:09:45: vorgeschriebenen Gebühren entrichtet werden.
00:09:49: Darüber hinaus gibt es beispielsweise auch die
00:09:50: Einspruchsfrist.
00:09:51: Wenn das Patent tatsächlich erteilt wurde,
00:09:54: beträgt die Einspruchsfrist neun Monate ab der
00:09:56: Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung im
00:09:59: europäischen Patentblatt.
00:10:01: Es gibt also im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt
00:10:04: unterschiedliche fristauslösende Ereignisse.
00:10:07: Zum einen gibt es Fristen,
00:10:08: die vom Anmelder selbst ausgelöst werden,
00:10:10: wie beispielsweise die Einreichung einer Anmeldung.
00:10:13: Zum anderen gibt es Fristen,
00:10:14: die durch eine Veröffentlichung ausgelöst werden,
00:10:16: wie die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts
00:10:19: im Patentblatt.
00:10:20: Darüber hinaus gibt es viele Fristen,
00:10:22: die durch die Zustellung eines Schriftstücks oder einer
00:10:24: amtlichen Mitteilung an den Anmelder oder seinen Vertreter
00:10:27: ausgelöst werden.
00:10:28: Dies ist im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt der
00:10:31: häufigste Fall,
00:10:32: da jeder Prüfungsbescheid und jede Mitteilung nach Artikel
00:10:34: 94 eine solche Frist auslösen.
00:10:38: Fassen wir also kurz zusammen.
00:10:40: Fristen dienen dazu,
00:10:41: das Verfahren zu regeln und zu straffen.
00:10:44: Sie geben dem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt einen
00:10:46: klaren Rahmen und ermöglichen es dem Amt genau zu wissen,
00:10:50: in welchen Zeiträumen es mit einer Antwort rechnen kann und
00:10:53: automatische Konsequenzen für Fristversäumnisse vorzusehen,
00:10:57: etwa durch die Rücknahmefiktion.
00:11:00: Eine Frist legt einen bestimmten Zeitraum fest innerhalb
00:11:03: dessen eine Verfahrenshandlung vorgenommen werden muss.
00:11:06: Wird eine Frist nicht eingehalten,
00:11:07: hat dies negative Rechtsfolgen.
00:11:09: Im Anmeldeverfahren führt ein Fristversäumnis in der Regel
00:11:12: dazu, dass die europäische Patentermeldung als
00:11:15: zurückgenommen gilt.
00:11:17: In der Regel werden Fristen in Monaten berechnet.
00:11:20: Die Berechnung erfolgt so,
00:11:21: dass man zum Datum des fristauslösenden Ereignisses die
00:11:25: entsprechende Anzahl der Monate hinzuzählt und die Frist
00:11:27: endet dann in der Regel am entsprechenden Tag dieses Monats.
00:11:31: Es gibt aber auch den Fall,
00:11:33: dass sich eine Frist kraft Gesetzes verlängert, nämlich dann,
00:11:36: wenn das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen Tag
00:11:39: fällt, an dem das Europäische Patentamt geschlossen ist.
00:11:43: In diesem Fall verlängert sich die Frist automatisch auf den
00:11:46: nächsten Werktag,
00:11:47: an dem das Europäische Patentamt geöffnet ist.
00:11:50: Wenn eine Frist versäumt wurde,
00:11:52: besteht in vielen Fällen die Möglichkeit der
00:11:54: Weiterbehandlung.
00:11:55: Dabei muss innerhalb einer Frist von in der Regel zwei
00:11:57: Monaten eine Weiterbehandlungsgebühr gezahlt und die
00:12:00: versäumte Handlung nachgeholt werden.
00:12:03: Wenn auch die Weiterbehandlung versäumt wird oder die
00:12:06: versäumte Frist nicht weiterbehandelbar ist,
00:12:08: besteht noch der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
00:12:11: vorherigen Stand.
00:12:12: Dabei muss die säumige Partei darlegen,
00:12:15: warum die Frist versäumt wurde und dennoch die gebotene
00:12:18: Sorgfalt eingehalten wurde.
00:12:20: Dies ist in der Regel sehr schwierig,
00:12:21: da das Europäische Patentamt bei seiner Prüfung äußerst
00:12:24: streng ist.
00:12:25: Das war eine Folge zum Thema Fristen und Konsequenzen von
00:12:28: Fristversäumnissen.
00:12:30: Vielen Dank Gerd und vielen Dank für Ihr Interesse.
00:12:43: Das war ein IP Courses Podcast.
00:12:46: Für Feedback schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org. Abonnieren Sie den Podcast und entdecken Sie weitere Informationen und Kursangebote
00:12:49: auf www.ipcourses.org.
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