Alle Episoden

T 41/24 Desinfektionsmittel (Berichtigung im Beschwerdeverfahren)

T 41/24 Desinfektionsmittel (Berichtigung im Beschwerdeverfahren)

19m 52s

In dieser Folge besprechen Fabian Haiböck und Lukas Fleischer die Entscheidung T 41/24 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zu einem Oberflächendesinfektionsmittel mit verbleibender biozider Wirkung. Im Zentrum steht die Frage, wann ein fehlerhaftes Merkmal in einem Anspruch nach R 139 EPÜ berichtigt werden kann. Die Entscheidung zeigt: Eine Berichtigung setzt nicht nur voraus, dass der Fehler offensichtlich ist. Es muss auch sofort erkennbar sein, dass nichts anderes beabsichtigt sein konnte als die beantragte Berichtigung. Damit ist eine Berichtigung auf einen falschen Begriff, auch wenn er explizit in der Beschreibung (falsch) offenbart war, nicht möglich.

UPC_CoA_70/2025 - Swarco ./. Strabag (Patentverletzung / Streithilfe) [IP Guests #3.2]

UPC_CoA_70/2025 - Swarco ./. Strabag (Patentverletzung / Streithilfe) [IP Guests #3.2]

27m 51s

In dieser zweiten Folge des IP Courses Podcasts zum Fall Swarco ./. Strabag ist wieder Rechtsanwalt Alexander Koller zu Gast bei Michael Stadler und spricht sowohl über die Entscheidung der Lokalkammer Wien des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) als auch über Themenkomplexe aus dem Rechtsmittelverfahren.

Ausgangspunkt ist weiterhin die Montage von Anzeigetafeln im Bereich einer österreichischen Autobahn. Das Streitpatent (EP 2 643 717) bezieht sich auf eine Optik, die in einzelnen Pixeln solcher Anzeigetafeln verwendet wird, um eine gute Sichtbarkeit für die Autofahrer zu gewährleisten.

In dieser Folge besprechen die Podcaster die Notwendigkeit der eigenständigen Einbringung einer Nichtigkeitsklage als Widerklage und die...

UPC_CFI_33/2024 - Swarco ./. Strabag (Patentverletzung / Streithilfe) [IP Guests #3.1]

UPC_CFI_33/2024 - Swarco ./. Strabag (Patentverletzung / Streithilfe) [IP Guests #3.1]

28m 0s

In dieser Folge des IP Courses Podcasts ist Rechtsanwalt Alexander Koller zu Gast bei Michael Stadler und spricht über eine Entscheidung der Lokalkammer Wien des Einheitlichen Patentgerichts (UPC), an der Alexander auf Seiten der Klägerin am Verfahren mitgewirkt hat, zu unterschiedlichen Fragen der Auslegung von Patentansprüchen sowie zur Streithilfe, an der Alexander auf Seiten der Klägerin am Verfahren mitgewirkt hat.

Ausgangspunkt ist die Montage von Anzeigetafeln im Bereich einer österreichischen Autobahn. Das Streitpatent (EP 2 643 717) bezieht sich auf eine Optik, die in einzelnen Pixeln solcher Anzeigetafeln verwendet wird, um eine gute Sichtbarkeit für die Autofahrer zu gewährleisten.

Neben...

T 1876/23 - Steckverbindersystem (Besorgnis der Befangenheit einer Einspruchsabteilung / Zwischenverallgemeinerung)

T 1876/23 - Steckverbindersystem (Besorgnis der Befangenheit einer Einspruchsabteilung / Zwischenverallgemeinerung)

23m 31s

In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer die Entscheidung T 1876/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde festgestellt, dass sich aus dem Verfahrensablauf vor der Einspruchsabteilung tatsächlich der begründete Anschein der Befangenheit der Einspruchsabteilung erhärtet hat. Inhaltlich geht es zugleich um die Problematik der unzulässigen Zwischenverallgemeinerung, insbesondere um die Frage, ob der Begriff „System“ einen zusätzlichen technischen Inhalt transportiert.

T 1805/23 Auto-Kindersitz (Zwischenverallgemeinerung / Zusammenlegung von Verfahren)

T 1805/23 Auto-Kindersitz (Zwischenverallgemeinerung / Zusammenlegung von Verfahren)

15m 3s

In dieser Folge besprechen Lukas Fleischer und Fabian Haiböck die Entscheidung T 1805/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Technisch geht es bei der Erfindung um einen Kindersitz mit höhenverstellbarer Kopfstütze und automatisch nachgeführten Schulterpolstern. Verfahrensrechtlich interessant ist eine überaus lange mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren, wobei für den Ausgang der Entscheidung ausschließlich die Frage der unzulässigen Zwischenverallgemeinerung nach Art 123(2) EPÜ ausschlaggebend war.

Patent Panel #4 - G 1/23 - Solarzellen-Dichtungsmaterial

Patent Panel #4 - G 1/23 - Solarzellen-Dichtungsmaterial

40m 47s

In dieser Folge diskutieren die Podcaster Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer und Fabian Haiböck im gewohnten Panel die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 1/23, die bereits in den vorangegangenen Folgen im Detail vorgestellt wurde. Dabei versuchen die Podcaster insbesondere unterschiedliche Aspekte der Entscheidung zu beleuchten, die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis zu beleuchten und vielleicht herauszufinden wo trotz der Ausführungen der Großen Beschwerdekammer noch Punkte offen geblieben sind.

G 1/23 - Wegfall des

G 1/23 - Wegfall des "Nacharbeitbarkeits-Kriteriums" - Entscheidung

13m 31s

In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in der Sache G 1/23, in der die Große Beschwerdekammer in einem zentralen Aspekt von der früheren Entscheidung G 1/92 abweicht: die Reproduzierbarkeit eines auf den Markt gebrachten Produkts ist kein notwendiges Kriterium mehr, dass dieses Produkt zum Stand der Technik gehört. Auch technische Informationen, die dieses Erzeugnis betreffen (etwa Produktdatenblätter), bilden den Stand der Technik.

Leitsatz G 1/23:
Ein Erzeugnis, das vor dem Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung auf den Markt gebracht wurde, kann nicht allein deshalb vom Stand der Technik im Sinne des Art...

G 1/23 - Wegfall des

G 1/23 - Wegfall des "Nacharbeitbarkeits-Kriteriums" - Vorlageverfahren

23m 45s

In dieser Episode diskutieren Michael Stadler und Lukas Fleischer die Entscheidung T 438/19, die in weiterer Folge zur Entscheidung G 1/23 der Großen Beschwerdekammer geführt hat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein vor dem Anmeldetag in Verkehr gebrachtes Produkt nur dann als Stand der Technik gilt, wenn seine Zusammensetzung bzw. innere Struktur vom Fachmann ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden kann - ein Kriterium, das von der früheren Entscheidung G 1/92 aufgestellt wurde.

T 1849/23 - Anhänger Überwachungssystem (Merkmalsauslegung G 1/24 / Verspätung: außergewöhnliche Umstände)

T 1849/23 - Anhänger Überwachungssystem (Merkmalsauslegung G 1/24 / Verspätung: außergewöhnliche Umstände)

18m 54s

In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Gerd Hübscher die Entscheidung T 1849/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Im Fokus steht, wie die Beschwerdekammer die G 1/24 im konkreten Fall anwendet und dadurch ein scheinbar klar formuliertes Anspruchsmerkmal anhand der Beschreibung breiter auslegt. Auch diskutiert wird die Zulassung eines Hilfsantrags, der ausschließlich auf den unabhängigen Verfahrensanspruch abzielte, in der dritten Konvergenzphase des Beschwerdeverfahrens.

T 1550/23 - Türanordnung (Prioritätsverlust / Zwischenverallgemeinerung) [IP Guests #2]

T 1550/23 - Türanordnung (Prioritätsverlust / Zwischenverallgemeinerung) [IP Guests #2]

32m 6s

In dieser Folge ist Patentanwalt Tobias Fox zu Gast bei Michael Stadler und bespricht die Entscheidung T 1550/23. Ein Hauptaspekt der Entscheidung beschäftigt sich mit dem unscheinbaren Wort „neben“. Die Beschwerdekammerentscheidung zeigt, wie das Schöpfen einer scheinbar harmlosen räumlichen Relation aus der Beschreibung zu einer unzulässigen Zwischenverallgemeinerung führen kann. Zugleich illustriert der Fall eine seltene Konstellation, in der eigener Stand der Technik aus einer parallelen nationalen Anmeldung durch eine nicht wirksam beanspruchte Priorität tödlich für ein europäisches Patent sein kann.