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G 1/03 -

G 1/03 - "Disclaimer" - Entscheidung

23m 24s

In dieser zweiten und abschließenden Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die verbundenen Entscheidungen G 1/03 und G 2/03 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004, wobei diese Episode die Leitsätze in Zusammenhang mit der Einführung von nicht ursprungsoffenbarten Disclaimern und die Auflösung der Ausgangsfälle behandelt. Auch diskutiert werden die unterschiedlichen Herangehensweisen in Zusammenhang mit der Abgrenzung von älteren Rechten, nämlich dem vom EPA nunmehr praktizierten Whole-Content-Approach und dem Prior-Claim-Approach.

Zusammenfassung

Die Große Beschwerdekammer kam zu dem Schluss, dass nicht ursprungoffenbarte (undisclosed) Disclaimer grundsätzlich möglich sind. Disclaimer kann man aus drei Gründen eingeführt werden, nämlich...

G 1/03 -

G 1/03 - "Disclaimer" - Vorlagefrage

16m 43s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die verbundenen Entscheidungen G 1/03 und G 2/03 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004, die unter dem Schlagwort "Disclaimer" bekannt geworden ist. Diese Entscheidungen beschäftigen sich mit der Frage ob und vor welchem rechtlichen Hintergrund nicht ursprungsoffenbarte Disclaimer, sogenannte "undisclosed diclaimer", zulässig sind.

erster Vorlagefall: beschichtetes Glassubstrat
Die dem ersten Vorlagefall zugrunde liegende Erfindung betrifft ein mit einem Metallfilm und einer Schutzschicht beschichtetes Glassubstrat, wobei die Beschichtung dazu dient, eine hohe Temperaturbeständigkeit ohne Verlust der optischen Eigenschaften zu erreichen.

Im Einspruchsverfahren wurde ein Stand der Technik...

T 547/14 - Schimmelpilzbildung (Technizität / Ausschlussgründe)

T 547/14 - Schimmelpilzbildung (Technizität / Ausschlussgründe)

15m 3s

In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Fabian Haiböck über die Entscheidung T 547/14 einer Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom Jahr 2020, die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Prüfungsabteilung zum Gegenstand hat.

Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vorhersage von Schimmelpilzbildung auf Gegenständen. Dabei werden:

- Temperatur- und Feuchteverläufe auf einem Objekt bestimmt,
- der Wassergehalt einer Spore auf dem Objekt gemessen und
- überprüft, ob der Wassergehalt den Grenzwert für Auskeimung oder Wachstum erreicht.

Die Parameter können experimentell oder computergestützt ermittelt werden.

Verfahren:
Im Prüfungsverfahren erhob die Prüfungsabteilung Einwände:

- Der Anspruch umfasse sowohl computergestützte als...

T 2632/22 - Grasmanagementsystem (erfinderische Tätigkeit / Zulässigkeit Beschwerde)

T 2632/22 - Grasmanagementsystem (erfinderische Tätigkeit / Zulässigkeit Beschwerde)

14m 51s

In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Fabian Haiböck über die Entscheidung T 2632/22 einer Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 10. Oktober 2024, die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Einspruchsabteilung zum Gegenstand hat.

Die Erfindung betrifft ein Grasmanagementsystem mit mehreren landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen. Eine dieser Maschinen ist ein Mäher, der während des Mähvorgangs Feuchtigkeitswerte des Grases misst. Zusätzlich wird mittels Positionssensor die Mähposition erfasst, sodass eine Feuchtigkeitskarte erstellt werden kann. Eine weitere Arbeitsmaschine, z. B. ein Heuwender, Rechen oder eine Rundballenpresse, wird durch eine Recheneinheit gesteuert, die eine Streckenroute vorgibt. Diese Route wird so geplant, dass zuerst die Gräser mit...

G 1/93 -

G 1/93 - "Unentrinnbare Falle" - Entscheidung

18m 24s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler wieder über die Entscheidung G 1/93 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 1994.

In dieser zweiten und abschließenden Folge werden die Leitsätze und die Auflösung des Ausgangsfalles behandelt. Die Große Beschwerdekammer stellte fest, dass die Voraussetzungen der Offenbarungsüberschreitung gemäß Art 123 (2) EPÜ und der Schutzbereichserweiterung gemäß Art 123 (3) EPÜ unabhängig voneinander zu prüfen sind und beiden die gleiche Wertigkeit zukommt. Zuvor teilweise inhaberfreundliche Rechtsprechungslinien, die eine Sanierung eines solchen Problems erlaubt haben, wurden damit verworfen. Weiters wurde zwar festgehalten, dass es grundsätzlich möglich wäre, Merkmale ohne...

G 1/93 -

G 1/93 - "Unentrinnbare Falle" - Vorlagefrage

17m 42s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die Entscheidung G 1/93 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 1994. Diese Entscheidung, bekannt unter dem Schlagwort "beschränkendes Merkmal", prägt den Begriff der "unentrinnbaren Falle" zwischen Art 123 (2) EPÜ und 123 (3) EPÜ, also den Fall dass eine im Anmeldeverfahren eingeführte Offenbarungsüberschreitung im späteren Verfahren, etwa in einem Einspruchsverfahren, nicht mehr saniert werden kann, da das strittige Merkmal nicht aus dem Anspruch gestrichen werden kann, ohne den Schutzbereich unzulässig zu erweitern.

Die dem Patent zugrunde liegende Erfindung betrifft eine optische Membran, die bei der Herstellung von...

G 1/24 - Auslegung von Patentansprüchen (Vorlagefragen)

G 1/24 - Auslegung von Patentansprüchen (Vorlagefragen)

22m 48s

Im zweiten Teil unseres Gesprächs zur noch anhängigen Vorlage G 1/24 vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts widmen sich Gerd Hübscher und Michael Stadler den konkreten Vorlagefragen, die die Technische Beschwerdekammer in der Sache T 0439/22 gestellt hat.

Zentrales Thema ist die Auslegung von Patentansprüchen – konkret, ob und in welchem Umfang Beschreibung und Zeichnungen bei der Beurteilung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit heranzuziehen sind, und ob Artikel 69 EPÜ hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage darstellt.

Wir sprechen über:

die Formulierung der drei Vorlagefragen,

die Standpunkte der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung,

über mehr als 40 Amicus Curiae-Stellungnahmen,

und über...

G 1/24 - Auslegung von Patentansprüchen (Einführung)

G 1/24 - Auslegung von Patentansprüchen (Einführung)

20m 40s

In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über das noch anhängige Verfahren G 1/24 vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts.

Die dem Patent zugrunde liegende Erfindung betrifft einen aerosolerzeugenden Artikel, wie er in modernen Elektrozigaretten verwendet wird. Zentrales Merkmal des Anspruchs ist ein sogenanntes „gathered sheet“, also ein zusammengefasstes Flächengebilde. Strittig ist, ob dieser Begriff eng – im Sinne eines „gerafften“ Blattes – oder im Lichte der Beschreibung weiter auszulegen ist, etwa als gewickelt, gefaltet oder anderweitig komprimiert.

Diese Auslegungsfrage ist entscheidend für die Beurteilung der Neuheit gegenüber dem Stand der Technik und hat zu einer Vorlage...

T 779/23 - Filterelement (Verspätung / Offenbarungsüberschreitung)

T 779/23 - Filterelement (Verspätung / Offenbarungsüberschreitung)

19m 19s

In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die Entscheidung T 779/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2024, die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Einspruchsabteilung zum Gegenstand hat.

Die Erfindung betrifft ein Filterelement mit einem Filter-Medium-Paket, das auf seiner Außenseite eine Polymerbeschichtung aufweist. Im kennzeichnenden Merkmal wird beansprucht, dass die Polymerbeschichtung nicht mittels eines Guss- oder Formverfahrens hergestellt ist ("is not a molded structure") und eine bestimmte durchschnittliche Dicke hat.

Im Rahmen der Einleitung der europäischen Phase aus einer US-PCT Anmeldung wurde unter anderem Anspruch 7 geändert, der auf ein Polyharnstoff Material (polyurea material)...

G 1/15

G 1/15 "Teilpriorität" - Entscheidung und Gründe

16m 36s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler wieder über die Entscheidung G 1/15 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2016.

In dieser zweiten und abschließenden Folge werden die Leitsätze und die Auflösung des Ausgangsfalles behandelt. Die Große Beschwerdekammer sah es als rechtmäßig an, den Anspruch in einen generischen ODER Anspruch zu teilen, wobei der aus der Prioritäts- bzw. der Teilanmeldung spezielle Teil, also der Kaltfließverbesserer (A) mit Ammonium-Salzen oder Amiden (B), als A UND B bezeichnet werden kann und die abstrahierte Offenbarung ohne diese Merkmale aus dem Streitpatent, also der Kaltfließverbesserer (A) ohne Ammonium-Salze oder...