T 1311/24 Schienenfahrzeug-Testvorrichtung (mangelnde Ausführbarkeit)
In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Gerd Hübscher die Entscheidung T 1311/24 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, die ein europäisches Patent mit einer Testvorrichtung für ein Schienenfahrzeug sowie ein entsprechendes Testverfahren zum Gegenstand. Ein Testgerät soll die Interoperabilität eines Eisenbahnfahrzeugs im Zugverband prüfen, ohne den gesamten Zug zusammenzustellen. Doch wie umfassend muss ein solches Gerät testen können, wenn der Patentanspruch ein „correctly functioning“ des Fahrzeugs verlangt? Im Mittelpunkt stehen die Anspruchsauslegung und die Frage der ausreichenden Offenbarung im Sinne des Art 83 EPÜ.