T 1193/23 - Rotorspinnmaschine (Auslegung von impliziten Merkmalen / KI als Fachperson)
Shownotes
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher über die Entscheidung T 1193/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patenamts. Gegenstand des Verfahrens ist eine Rotorspinnmaschine zur Herstellung von Garnen, wobei insbesondere die Zuerkennung von implizit offenbarten Merkmalen im Stand der Technik und die Sichtweise der Beschwerdekammer auf die Bedeutung von auf KI, also auf Large Language Models (ChatGPT), gestützte Argumente.
Die Erfindung und die dieser zugrunde liegenden Problemstellungen
Rotorspinnmaschinen arbeiten mit hunderten Spinnstellen und Rotordrehzahlen, die im High-End-Bereich bis in Größenordnungen von hunderttausenden Umdrehungen pro Minute reichen. Solche Systeme sind technisch nur beherrschbar, wenn Rotor, Magnetlagerung und Gehäusebedingungen (z. B. Unterdruck im Gehäuse) genau aufeinander eingestellt sein.
Der Kern des Streitpatents liegt in einem Verfahren zum sicheren Starten und Stoppen eines Rotors einer solchen Rotorspinnmaschine. Dazu muss – vereinfacht – Folgendes passieren: Entweder wird eine Lagerregelung (für ein aktives Magnetlager) überwacht oder eine Datenverbindung zwischen Motor und Steuerung überwacht. Wird ein Fehlerzustand festgestellt, wird der Start des Rotors blockiert oder der Rotor gezielt gestoppt.
Einspruchsverfahren: Auslegung
Der zentrale Konflikt drehte sich darum, ob der Anspruch tatsächlich einen qualitativ anderen Sicherheitsmechanismus fordert – oder ob das im Stand der Technik ohnehin implizit enthalten ist.
In der D3 wurde ein Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung und gegebenenfalls Notabschaltung für einen magnetgelagerten Rotor beschrieben, ohne Hinweis auf eine Spinnmaschine. Während auf der Hand liegt, dass damit das Stoppen des Rotors offenbart ist, stellte sich die Frage wie es sich mit dem Starten verhält.
Die Patentinhaberin versuchte, über die Wortwahl eine Trennlinie zu ziehen: „prüfen“ sollte eher als initiale, gegebenenfalls einmalige Kontrolle (z. B. beim Hochfahren/Inbetriebnehmen) verstanden werden, während „überwachen“ als fortlaufendes Monitoring gelesen wurde.
Verfahrensverlauf: Aufrechterhaltung im Einspruch – Widerruf in der Beschwerde
Im Einspruchsverfahren folgte die Einspruchsabteilung in vielen Punkten der Argumentation der Patentinhaberin und das Patent wurde in beschränkter Fassung (auf Basis eines Hilfsantrags) aufrechterhalten. Die Einspruchsabteilung sah also zentrale Merkmale – insbesondere die beiden Alternativen „Datenverbindung prüfen“ oder „Lagerregelung prüfen“ – in der D3 nicht unmittelbar und eindeutig offenbart.
In der Beschwerde nahm die Kammer jedoch eine andere Sichtweise in Hinblick auf die implizite Offenbarung der relevanten Merkmale ein:
Für eine Maschine mit diesem Risikoprofil ist es fachlich naheliegend, dass die Überwachung/Regelung auch Prüfhandlungen umfasst, die auch einmalig ausgeführt werden, da der Anspruch diese Möglichkeit offen lässt. Es scheint klar zu sein, dass jedenfalls auch beim Inbetriebnehmen die Datenverbindung bzw. die Lagerung überprüft werden, etwa durch einen Servicetechniker, bevor man eine derartige Anlage überhaupt startet.
In Summe wurden damit alle Merkmale als (zumindest) implizit durch den Stand der Technik offenbart angesehen. Ergebnis: Widerruf des Patents, da auch keiner der Hilfsanträge als rechtsbeständig angesehen wurde.
KI im Verfahren: ChatGPT als „Nachweis“ für Anspruchsauslegung?
Ein besonderes Detail der Entscheidung: In der mündlichen Verhandlung wurde von der Patentinhaberin versucht, über ein Large Language Model (ChatGPT) eine sprachliche Differenzierung („prüfen“ vs. „überwachen“, „Lagerregelung“ etc.) zu stützen.
Die Kammer ordnete diesen Versuch deutlich ein: Antworten eines Sprachmodells seien nicht geeignet, um das Verständnis der Fachperson zum Prioritäts-/Anmeldetag zu belegen – unter anderem wegen
- unklarer Trainingsdaten und fehlender zeitlicher Einordnung, und
- starker Kontext- und Prompt-Abhängigkeit.
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Feedback & Hörerfragen
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Transkript anzeigen
00:00:00: Liebe Zuhörer, aus den Medien entnehmen wir die ganze Zeit wie omnipräsent das Thema
00:00:18: Künstliche Intelligenz ist und aus der Praxis wissen wir auch, wie oft hier Seemannsgarn
00:00:23: gesponnen wird von der Künstliche Intelligenz.
00:00:26: Heute werden wir uns mit beiden ein bisschen beschäftigen.
00:00:29: Grüße mit Gerd Hübscher.
00:00:30: Hallo Gerd.
00:00:31: Hallo Lukas, schön da zu sein.
00:00:33: Schön, dass du da bist.
00:00:35: Was spinnen wir denn heute?
00:00:37: Wir spinnen tatsächlich ein bisschen Seemannsgarn.
00:00:39: Bevor wir Seemannsgarn spinnen, müssen wir aber uns noch mit der Spinnmaschine beschäftigen ein bisschen.
00:00:44: Kannst du uns ein bisschen näher bringen, wie so eine Spinnmaschine ausschaut, die wahrscheinlich kein Seemannsgarn spinnt,
00:00:49: sondern ein echtes Garn?
00:00:51: Welche Funktionen die haben muss und wie das funktioniert?
00:00:54: Die haben wir beschäftigen uns weit mal von der technischen Seite her mit der T 1193/23.
00:00:59: Das ist eine Entscheidung der Beschwerdekammer, die sich im Grundverfahren mit einer Rotorspinnmaschine beschäftigt hat.
00:01:06: Dazu muss man wissen, eine Rotorspinnmaschine kommt zum Einsatz in der Garnproduktion.
00:01:11: Das ist eine Spinnmaschine, die hat hunderte von Spinnstellen, also überschweiß also 200 bis 600 Spinnstellen.
00:01:18: Und jede Spinnstelle hat einen Spinnrotor und da wird vorher eben eine Faser aufgelockert
00:01:25: und dann an den Spinnstellen unter sehr, sehr hohen Drehzahlen zu einem Garn gesponnen.
00:01:29: Was sind denn hohe Drehzahlen?
00:01:31: Hohe Drehzahlen sind wirklich sehr hoch, also wir sprechen da von 100.000 Umdrehungen pro Minute und mehr,
00:01:36: also bis zu 600.000 Umdrehungen pro Minute bei modernen High-Endgeräten.
00:01:40: Und das ist also eine Drehgeschwindigkeit, die man nicht mehr so ohne weiteres physikalisch beherrschen kann.
00:01:45: Gerade sagen, als Maschinenbauer ist es schwierig, dass so zu lagern, dass das hohe Drehzahlen auch auf Dauer aushalten kann
00:01:50: und dann schönes Garn rauskommt.
00:01:52: Genau, darum lagert man das heutzutage eben eigentlich nicht mehr, nämlich magnetisch, ohne physikalischen Kontakt,
00:01:57: um das überhaupt zu gewährleisten.
00:01:59: Und man muss auch wissen, diese Spindeln laufen nicht unbedingt im Vakuum, aber in Unterdruck,
00:02:03: weil eben die Fasern über ein Vakuum angesaugt werden auch.
00:02:07: Das heißt, es ist auch notwendig, dass das in einem abgeschlossenen Raum stattfindet,
00:02:12: weil sonst ganz einfach diese Technologie so nicht funktionieren würde.
00:02:15: Das heißt, es ist eine relativ komplexe Maschine, die es da braucht, um ein relativ einfaches Garn zu spinnen
00:02:21: und man muss technisch viel berücksichtigen, damit man da gut produzieren kann.
00:02:25: Genau so ist es.
00:02:27: Wissen wir, wie es funktioniert? Worum geht es denn in einem Anspruch?
00:02:30: Was ist in unserem Streitpatent beansprucht worden vom Patentinhaber?
00:02:33: Im Wesentlichen im Kern geht es beim Anspruch 1 des Streitpatents darum,
00:02:37: dass ich so einen Rotor überwache, nämlich entweder eine Lagerregelung überwache
00:02:42: oder eine Datenverbindung überwache und das bei erkannten Fehlern entweder der Start blockiert wird
00:02:48: oder der Rotor gezielt gestoppt wird.
00:02:50: Das klingt jetzt ja nach einem Verfahren für mich.
00:02:52: So ist es.
00:02:54: Es gab wohl auch einen Vorrichtungsanspruch, der war aber im Wesentlichen inhaltsgleich.
00:02:58: Das heißt, wir haben ein erteiltes Patent, dort ist ein Verfahrensanspruch mit dieser Lagerregelung
00:03:03: oder dieser Motorabschaltung drinnen.
00:03:06: Das ist, wenn ich das richtig lese, ein Verfahren zum sicheren Starten und Stoppen eines solchen Rotors.
00:03:11: Jetzt, wo wir offensichtlich am Ende des Prüfungsverfahrens sind
00:03:14: und seine Entscheidung in der Beschwerdekammer gibt, wird es einen Einspruch gegeben haben.
00:03:19: Was ist da passiert, Gerd?
00:03:20: Der oder die Einsprechende hat einen Stand der Technik gehabt, nämlich D3 in dem Verfahren,
00:03:26: die hat sich bezogen auf ein Verfahren zum Betreiben eines elektromotorischen Antriebs
00:03:30: mit einem aktiv magnetisch gelagerten Rotor.
00:03:34: Es war nicht explizit genannt, dass das eine Spinn-Rotor ist,
00:03:38: aber es war wohl die Zweckeignung geoffenbart in der D3 dafür.
00:03:42: Die Einsprechende war der Meinung, dass die D3 für den Gegenstand des Anspruchs 1 neuheitsschädlich ist.
00:03:49: Ich gehe davon aus, die Patentinhaberin hat das anders gesehen?
00:03:52: Freilich. Die Patentinhaberin hat das anders gesehen
00:03:55: und im Wesentlichen ging es um ein paar Kernmerkmale im Anspruch 1, die diskutiert wurden.
00:04:02: Also zunächst einmal, dass das ein Verfahren zum sicheren Starten und Stoppen des Rotors ist.
00:04:07: Da hat die Einsprechende gesagt, dass die D3 ja die Notabschaltung beschreibt
00:04:12: und damit auch zwangsläufig dieses sichere Stoppen der Fall ist.
00:04:16: Die Diskussion ist deswegen entstanden,
00:04:18: weil in der D3 eigentlich mehr oder weniger eine kontinuierliche Lagerüberwachung geoffenbart war
00:04:23: und fraglich war, ob das jetzt dieses Starten und Stoppen ein eigener Vorgang ist,
00:04:29: der von einer kontinuierlichen Überwachung irgendwie zu trennen ist.
00:04:32: Also wenn ich mir das so vorstelle, wie ich sage, wenn ich was kontinuierlich überwache,
00:04:36: dann überwache ich es auch beim Starten und beim Stoppen.
00:04:38: Also so eine Teilmenge; Das war genau die Argumentation, die eben auch die Einsprechende angezogen hat.
00:04:45: Diese Kernproblematik hat sich aber auch an anderen Merkmalen geäußert,
00:04:49: nämlich daran, dass eben diese Datenverbindung zwischen Motor und Steuerung
00:04:54: oder eben das Magnetlager selbst, das war oder verknüpft,
00:04:58: dass die überprüft werden.
00:05:01: Und die Frage war, ist überprüfen jetzt das Gleiche wie überwachen?
00:05:06: Eine sprachphilosophische Frage.
00:05:09: Eine philosophische Frage, genau so ist es, ja.
00:05:11: Sehr schön, wenn so was im Einspruchsverfahren diskutiert.
00:05:14: Aber es ist versucht worden, eben dem eine unterschiedliche Bedeutung zu geben,
00:05:17: dass eben das Überprüfen mehr oder weniger einmalig ist beim Hochfahren.
00:05:20: Und dann ist das kontinuierlich und kontinuierlich.
00:05:23: Genau, also das war der Standpunkt der Patentinhaberin.
00:05:27: Und die Einsprechende hat eben genau wie du gesagt,
00:05:31: naja gut, es ist schwer zu differenzieren,
00:05:34: vor allem auch in Bezug auf den Stoppvorgang.
00:05:37: Wenn ich was kontrolliert stoppen will, muss ich es ja vorher nicht nur einmal überprüfen,
00:05:41: sondern müsste ich es eigentlich kontinuierlich überprüfen,
00:05:43: damit ich es dann im Fall des Falles stoppen kann.
00:05:45: Gab es jetzt noch weitere Diskussionspunkte im Einspruchsverfahren
00:05:49: oder hat die Einspruchsabteilung da schon was entscheiden können,
00:05:52: basierend auf diesem Vortrag?
00:05:54: Die Einspruchsabteilung war der Auffassung,
00:05:57: dass das Dokument D3, zwei zentrale Merkmale des Hilfsantrags 5 nicht zeigt.
00:06:02: Nämlich einerseits das eines der beiden fakultativen Merkmale,
00:06:06: nämlich dass entweder die Datenverbindung zur Steuerung des Motors überprüft wird
00:06:10: oder dass die Lagerregelung für das oder die aktiven Magnetlager überprüft wird.
00:06:16: Keines dieser beiden sei in D3 unmittelbar und eindeutig offenbart.
00:06:20: Das heißt, wie ist denn jetzt unser Einspruchsverfahren ausgegangen
00:06:23: und was waren die zentralen Merkmale,
00:06:26: aufgrund der dann das Patent aufrechterhalten worden ist?
00:06:29: Die Einspruchsabteilung hat das Patent im wesentlichen Aufbau des Hilfsantrags 5 aufrechterhalten,
00:06:35: wo zwei alternative Merkmale drinnen waren,
00:06:38: nämlich entweder dass die Datenverbindung zur Steuerung des Motors überprüft wird
00:06:42: oder die Lagerregelung für das aktive Magnetlager.
00:06:46: Beide Merkmale waren nach Ansicht der Einspruchsabteilung in der D3 nicht geoffenbart.
00:06:51: Das heißt, wir haben also eine Aufrechterhaltung im beschränkten Umfang.
00:06:55: Haben sich jetzt beide Parteien dagegen beschwert?
00:06:58: Ja, die Patentinhaberin hat sich scheinbar nicht beschwert gefühlt,
00:07:02: zumindest durch diese Entscheidung,
00:07:04: das wäre so glücklich, dass was übrig geblieben ist.
00:07:07: Das hätte man vielleicht auch anders sehen können, wie wir später sehen werden.
00:07:12: Die Einsprechende war aber nicht glücklich damit,
00:07:14: die hat sich da mehr erwartet und hat dementsprechend dann den Beschwerdeweg beschritten.
00:07:18: Weil sie das Patent ganz umbringen wollte?
00:07:20: So ist es.
00:07:21: Gut, wie ist jetzt die Beschwerdekammer damit umgegangen
00:07:24: oder was ist im Beschwerdeverfahren dann diskutiert worden?
00:07:27: Im Beschwerdeverfahren hat die Beschwerdeführerin,
00:07:31: die die Einsprechende dann nochmal ausgeführt,
00:07:34: dass D3 tatsächlich neuheitsschädlich wäre.
00:07:37: Weil, wir erinnern uns, in der D3 ging es ja um eine Motorsteuerung
00:07:42: mit einer kontinuierlichen Lagerregelung.
00:07:45: Und es gab wohl auch Passagen in der Beschreibung,
00:07:48: die da auch eine Art von Notabschaltung betroffen haben.
00:07:51: Und daraus ist eben abgeleitet worden,
00:07:53: dass, obwohl es sich darum eine kontinuierliche Regelung handelt,
00:07:56: dass die sehr wohl auch eine Überprüfung beinhalten muss.
00:08:00: Da ging hat sich die Patentinhaberin dann gewährt
00:08:02: und hat gemeint, naja, eben diese Regelung
00:08:05: wäre nicht gleichzusetzen mit einer Überprüfung.
00:08:07: Vor allem, weil die Überprüfung halt auch nicht zum Start irgendwie erfolge.
00:08:12: Und auch in Bezug auf die Lagerregelung war eine ganz interessante Argumentation,
00:08:16: nämlich, dass der Begriff einer Lagerregelung
00:08:19: ein konstruktives Merkmal erfordern würde
00:08:22: und nicht ein Verfahrensschritt sei.
00:08:24: Was also in einem Verfahrensanspruch,
00:08:26: ein interessanter Argumentationslinie ist, oder?
00:08:28: Ja, ja, genau. Also kann man schon machen,
00:08:32: nachdem der Anspruchswortlaut ja war,
00:08:34: dass die Lagerregelung überprüft wird.
00:08:36: Also vor dem Hintergrund, ja, kann man versuchen.
00:08:41: Verstehe.
00:08:42: Ist es dann auch um implizite Offenbarungen gegangen?
00:08:46: Weil so wie ich das verstanden habe,
00:08:48: haben wir ja was, was sehr ähnlich ist,
00:08:50: aber halt nicht genau das Gleiche wie im Streitpatent.
00:08:54: Also wir haben die Situation in der D3,
00:08:56: werden sehr ähnliche Sachverhalte offenbart,
00:09:00: aber es passt nicht ganz wie Faust-aufs-Auge auf das Streitpatent.
00:09:04: Genau so ist es.
00:09:05: Also es ist tatsächlich schon so eine Situation,
00:09:07: wo man normalerweise im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren
00:09:10: vor dem EPA zumindest zu Recht etwas Bauchweh haben könnte.
00:09:14: So war es eben so, dass die Frage nach wie vor war,
00:09:17: was heißt ein sicheres Starten und Stoppen?
00:09:19: Ist das wirklich ein sicheres Starten und Stoppen?
00:09:21: In der D3 ist es tatsächlich ein Rotor,
00:09:24: einer Rotorspinn-Maschine zur Garnherstellung.
00:09:26: Wenn uns in der D3 ging es ja nur um einen Rotor an sich.
00:09:29: Ja, also es waren diese Zweckeignungen geoffenbart.
00:09:33: Dann ging es auch darum, dass im Anspruch 1
00:09:35: seine Vielzahl von Rotoren gefordert war,
00:09:37: die die D3 ja von einen gezeigt hat.
00:09:39: Also schon eine Reihe von Dingen, die spannend sind.
00:09:42: Insbesondere auch das Merkmal 4,
00:09:44: wo dann im Beschwerdeverfahren entsprechend auch eingeschränkt wurde
00:09:48: auf einen Deckel des Rotorgehäuses,
00:09:51: wo aber wie eingangs erwähnt so ein Deckel notwendig ist,
00:09:53: um überhaupt diesen Unterdruck erzeugen zu können,
00:09:55: um diesen Fasermaterialstrom herzustellen.
00:09:58: Das heißt, das war also eine Reihe von Merkmalen,
00:10:01: die eher als implizit geoffenbart gelten konnten.
00:10:04: Du sagst Sie haben sich eingeschränkt im Beschwerdeverfahren,
00:10:08: dann geht es da um Hilfsanträge, nämlich auch, oder?
00:10:11: Ja, genau. Also es gab auch im Beschwerdeverfahren
00:10:13: eine Reihe von Hilfsanträgen.
00:10:14: Gut, also wir haben das Einspruchsbeschwerdeverfahren,
00:10:17: wir haben da Schriftsätze ausgetauscht,
00:10:19: Hilfsanträge gestellt.
00:10:20: Jetzt kommt es ja zur mündlichen Verhandlung.
00:10:22: Kommt jetzt endlich die KI auf die ich schon so lange warte?
00:10:24: Ja, jetzt kommt sie dann bald.
00:10:26: Also die Beschwerdekammer hat in der mündlichen Verhandlung
00:10:28: zunächst einmal die ersten drei Hilfsanträge abgewürgt,
00:10:31: indem sie relativ ausführlich auch begründet hat,
00:10:33: warum sie da anderer Ansicht ist als die Einspruchsabteilung.
00:10:36: Sie waren nämlich der Meinung, dass die D3,
00:10:38: insbesondere diese Überwachung des Lagers,
00:10:42: sehr wohl offenbart, weil es tatsächlich notwendig ist,
00:10:46: dies zu nun, also es hat sich ja tatsächlich auch um eine
00:10:48: Lagerregelung gehandelt in der D3.
00:10:50: Also musste auch eine Überwachung irgendwie stattfinden.
00:10:52: Und tatsächlich war in der D3 auch geoffenbart,
00:10:54: dass dort die Größe des Luftspalts bestimmt wird
00:10:57: und bei Über- oder Unterschreiten eines Grenzwerts
00:11:00: entsprechend Not-abgeschaltet wird.
00:11:02: Das heißt, wenn der Rotor zu sehr eiert in der Lagerung
00:11:06: im Magnetfeld und dann unter Umständen ausfällt,
00:11:08: dann schalt ich ihn ab, bevor die Maschine kaputt ist.
00:11:11: Also man muss sich vorstellen, wie eingangs erwähnt
00:11:13: bei solchen Drehzahlen von 100.000 Umdrehungen
00:11:15: pro Minute, da sollte man einen Kontakt, glaube ich,
00:11:17: im Lager durchaus vermeiden.
00:11:19: Wahrscheinlich ist es auch nicht gut,
00:11:21: den Notausschalter zu betätigen und alles sofort in Stillstand
00:11:23: zu setzen, weil dann kann man die Maschine wahrscheinlich
00:11:25: wegschmeißen.
00:11:27: Also typischerweise führen der Fehler unmittelbar
00:11:29: zu einer Sachbeschädigung, will ich mal sagen,
00:11:31: ganz allgemein.
00:11:33: Der andere Aspekt, nämlich diese Überwachung
00:11:36: der Datenverbindung, auch da hat die Beschwerdekammer
00:11:38: gesagt, es ist im Anspruch nicht geoffenbart,
00:11:41: ob das jetzt irgendwie automatisiert
00:11:43: oder sonst irgendwie passieren soll.
00:11:45: Es wäre auch eine manuelle Überprüfung denkbar
00:11:47: und die manuelle Überprüfung
00:11:49: ist eigentlich zwingend.
00:11:51: Die Beschwerdeführerin hat gesagt,
00:11:53: es wäre fahrlässig, das nicht zu tun
00:11:55: bei solchen Maschinen, wo eben auch so ein Gefährdungspotenzial besteht,
00:11:57: dass man da also das nicht zumindest beim Aufbau
00:11:59: dieser Anlage entsprechend überprüft.
00:12:01: Und vor dem Hintergrund war also auch
00:12:03: dieses Merkmal,
00:12:05: als durch die D3 geoffenbart gesehen.
00:12:07: Also geht es eigentlich sozusagen
00:12:09: nicht nur um den laufenden Betrieb,
00:12:11: sondern ich muss zumindest irgendwann mal,
00:12:13: wenn ich diese Maschine dort hinbaue,
00:12:15: mir anschauen, ob die Datenverbindung da ist
00:12:17: oder nicht.
00:12:19: Sonst ist es besser, ich schalt die Maschine gar nicht ein.
00:12:21: Genau so ist es ja.
00:12:23: Das wäre auch eine Überwachung, eine manuelle Überwachung
00:12:25: und das könnte das Anspruchsmerkmal auch verwirklichen.
00:12:27: Richtig, also die Problematik war eben,
00:12:29: dass im Anspruch sowohl dieses
00:12:31: Starten als auch das Stoppen gefordert war
00:12:33: und ich habe beim Starten natürlich beim Anlaufen
00:12:35: des Motors einen anderen Sachverhalt
00:12:37: grundsätzlich als wenn der Motor schon mal läuft
00:12:39: und ich ihn stoppen muss.
00:12:41: In der D3 ging es ja eigentlich um den laufenden Betrieb,
00:12:43: der überwacht wird mit einer Notabschaltung,
00:12:45: damit war zumindest dieser eine Aspekt des Stoppens
00:12:47: durchaus dort vollständig geoffenbart
00:12:49: und umgekehrt das Starten
00:12:51: und die Überwachung des Startens
00:12:53: hat aber die Tür und Tor geöffnet
00:12:55: für die erstmaligen Inbetriebnahme
00:12:57: so eines Systems, weil ich dort selbstverständlich
00:12:59: die Datenverbindungen zuerst überprüfe
00:13:01: bevor ich einschalte.
00:13:03: Das macht Sinn sonst
00:13:05: könnte ich wahrscheinlich keine solchen Geräte verkaufen, wenn der Servicetechniker solche Überprüfungen
00:13:07: noch nicht durchführen würde?
00:13:09: Ich warte noch immer auf die KI.
00:13:11: Wann kommt die KI.
00:13:13: Nachdem diese drei Hilfsanträge
00:13:15: irgendwie nicht wirklich
00:13:17: zielführend waren, gab es dann noch zwei.
00:13:19: Also der Hilfsantrag 4 und der Hilfsantrag 5
00:13:21: waren beide im Wesentlichen
00:13:23: auf die Überwachung eines Deckels,
00:13:25: nämlich auf die Überwachung des ordnungsgemäßen
00:13:27: Schließzustandes eines solchen Deckels
00:13:29: gerichtet.
00:13:31: Und da hast du ja gesagt, das braucht den Unterdruck,
00:13:33: also ist der Deckel offen,
00:13:35: hab ich hier einen Unterdruck
00:13:37: und dann wird das Werkl wahrscheinlich nicht funktionieren.
00:13:39: Erstens wird es nicht funktionieren
00:13:41: und zweitens wäre es auch widersinnig,
00:13:43: wenn ich das nicht überprüfen würde.
00:13:45: Wenn man sich vorstellt, dass da so eine Spindel
00:13:47: mit 100.000 Umdrehungen die magnetgelagert ist,
00:13:49: lauft dann werde ich wohl einen mechanischen
00:13:51: Greifschutz vorsinnen müssen,
00:13:53: so aus arbeitssicherheitstechnischen Überlegungen.
00:13:55: Außerdem stelle ich mir Staub auch nicht gut vor.
00:13:57: Dann könnte ungünstig sein.
00:13:59: Es war also so, dass es letztendlich schon
00:14:01: auf diese Formulierung ankam,
00:14:03: jetzt überwachen,
00:14:05: im Gegensatz zu überprüfen.
00:14:07: Und möglicherweise in der Not
00:14:09: hat die Patentinhaberin
00:14:11: da zu dem gegriffen,
00:14:13: zu dem halt viele greifen, wenn die Not groß ist,
00:14:15: nämlich zu einem Large Language Model
00:14:17: und hat dann in der mündlichen Verhandlung
00:14:19: nicht einmal vorgelegt.
00:14:21: Das hat sich, glaube ich, doch nicht getraut,
00:14:23: aber sie hat vorgelesen,
00:14:25: was denn ChatGPT als Differenzierung
00:14:27: dieser beiden Wörter sagt
00:14:29: und auch was unter einer Lagerregelung
00:14:31: sei.
00:14:33: Wenn ich jetzt als Beschwerdeführerin
00:14:35: damit konfrontiert werde
00:14:37: in einer mündlichen Verhandlung,
00:14:39: dass mal jemand ChatGPT-Exzerpte vorliest,
00:14:41: dann würde ich auch sagen, es ist schön,
00:14:43: aber wurscht, wie hat das denn
00:14:45: die Beschwerdekammer gesehen?
00:14:47: Ja, die Beschwerdekammer hat,
00:14:49: also schön hat sie, glaube ich, nicht gesagt,
00:14:51: aber sie hat es doch für notwendig
00:14:53: befunden, offensichtlich aufgrund
00:14:55: der zunehmenden Verbreitung dazu
00:14:57: Stellung zu beziehen
00:14:59: und es scheint, obwohl diese
00:15:01: Sprachmodelle eben einer zunehmenden
00:15:03: Verbreitung und Nutzung unterliegen,
00:15:05: ist die erhaltene Antwort nicht
00:15:07: geeignet, um eben das Wissen
00:15:09: oder Verständnis der Fachpersonen
00:15:11: in irgendeiner Weise darzulegen
00:15:13: und so aus zwei Gründen.
00:15:15: Einerseits, weil sie auf unbekannten
00:15:17: Trainingsdaten beruhen
00:15:19: und damit zum Beispiel auch der Zeitrang
00:15:21: unklar ist davon,
00:15:23: aber auch weil die Antwort empfindlich
00:15:25: vom Kontext und der genauen Formulierung der Frage abhängig
00:15:27: ist. Das heißt also, es ist gar nicht
00:15:29: möglich, diese Auslegung in der Form
00:15:31: zu treffen, nur mit den
00:15:33: Merkmalen die jetzt im Anspruch sind.
00:15:35: Und aus diesen beiden Gründen ist eben
00:15:37: ein Large-Language-Model nicht als
00:15:39: Nachweis geeignet, wie bestimmte Begriffe
00:15:41: durch eine Fachperson ausgelegt werden.
00:15:43: Ich würde da noch ein weiteres Problem
00:15:45: sehen, nämlich wie schaust du mit der
00:15:47: Reproduzierbarkeit aus von diesem
00:15:49: Large-Language-Model. Kann es nicht sein,
00:15:51: dass wenn ich in Frage ist überprüfbar
00:15:53: und überwachbar das Gleiche, dass er mir was ganz anderes sagt,
00:15:55: weil ich ihn vorher andere Sachen gefragt hat?
00:15:57: Genau, aber das ist, glaube ich, gemeint
00:15:59: mit dieser empfindlichen Kontextabhängigkeit,
00:16:01: wie es die Beschwerdekammer formuliert hat.
00:16:03: Es ist insofern bemerkenswert,
00:16:05: weil, wenn die KI also nicht in der Lage ist,
00:16:07: darüber Auskunft zu geben,
00:16:09: was die Fachperson weiß oder nicht,
00:16:11: kann man sich schon überlegen,
00:16:13: wie gut denn das ist, wenn ich Ansprüche
00:16:15: oder ganze Anmeldungen von einer KI
00:16:17: verfassen las.
00:16:19: Das ist das so da drinnen nicht genannt worden,
00:16:21: aber man sollte mal drüber nachdenken, glaube ich.
00:16:23: Eine gute Frage. Also, wenn die KI
00:16:25: keine Fachperson sein kann,
00:16:27: kann sie dann Patente schreiben,
00:16:29: die sinnvoll sind.
00:16:31: Wie ist denn jetzt das Beschwerdeverfahren ausgegangen?
00:16:33: nachdem selbst der Ausweg,
00:16:35: mit Large-Language-Model nicht funktioniert hat,
00:16:37: habe ich das Gefühl, es schaut eher schlecht aus
00:16:39: für die Patentinhaberin.
00:16:41: Es schaut tatsächlich düster aus, also sie hat sich dann
00:16:43: auch noch ein bisschen in Widersprüche verstrickt.
00:16:45: Ich muss sagen, durchaus überzeugend hat sich dann
00:16:47: die Beschwerdekammer der Meinung der Einsprechenden
00:16:49: angeschlossen, hat dementsprechend also
00:16:51: die Ansicht der Einspruchsabteilung revidiert
00:16:53: in Bezug auf diesen Hilfsantrag 5 aus dem Einspruchsverfahren
00:16:55: und war ihm der Meinung,
00:16:57: dass das implizit aus der D3
00:16:59: hervorgeht, in Bezug auf
00:17:01: das Deckelschließverfahren war dann noch eine
00:17:03: zweiter Druckschrift im Spiel, aber ich glaube,
00:17:05: das müsste man der Stelle jetzt nicht mehr näher ausführen.
00:17:07: Im Grunde genommen ist es aber
00:17:09: ein an sich typisches Verfahren,
00:17:11: wo mein Einspruchsverfahren vor dem EPA
00:17:13: noch eine eher
00:17:15: inhaberfreundliche Verhaltensweise
00:17:17: an den Tag legt.
00:17:19: Ich finde es deswegen schon bemerkenswert,
00:17:21: weil halt doch wirklich eine Reihe
00:17:23: von impliziten Merkmalen
00:17:25: nicht gezeigt waren, in dem Stand der Technik,
00:17:27: der da angezogen worden ist und
00:17:29: die aber die Fachperson doch implizit mitliest,
00:17:31: wenn gleich die Fachperson nicht unbedingt
00:17:33: ChatGPT ist. Ja, das ist mir auch aufgefallen
00:17:35: bei dieser Entscheidung, weil normalerweise
00:17:37: das europäische Patentamt
00:17:39: in allen seinen Distanzen ja sehr,
00:17:41: sehr vorsichtig ist, wenn es darum geht,
00:17:43: implizite Offenbarung zuzuerkennen
00:17:45: und in dem Fall scheint eine doch zumindestens
00:17:47: praxisnahe Auslegung
00:17:49: stattgefunden zu haben. Also auch
00:17:51: Sachen, die nicht wortwörtlich
00:17:53: in der Druckschrift gestanden sind,
00:17:55: wurden zuerkannt, weil es einfach so sein
00:17:57: muss. Also ich finde es auch durchaus nachvollziehbar,
00:17:59: dass die Beschwerdekammer dann
00:18:01: das Patent wiederrufen hat.
00:18:03: Gut, dann vielen herzlichen Dank,
00:18:05: Gerhard, dass du diese Entscheidung mitgebracht hast
00:18:07: und wir auch ein bisschen was gelernt haben
00:18:09: über die künstliche Intelligenz und deren
00:18:11: Einsetzbarkeit im Verfahren
00:18:13: von dem Europäischen Patentamt. Vielen Dank.
00:18:15: Und bis zum nächsten Mal.
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