T 1851/16 - Stollenschuh-Sohle (Neuheit und Klarheit im Prüfungs-Beschwerdeverfahren)

Shownotes

In dieser Folge besprechen Fabian Haiböck und Michael Stadler die (etwas ältere) Entscheidung T 1851/16 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, die eine Schuhsohle mit Stoppeln, insbesondere für Trekking- bzw. Wanderschuhe, betrifft. Am Beispiel des Prüfungsverfahrens wird besprochen, wie mangelnde Klarheit auch zu Neuheitseinwänden führen kann. Im Beschwerdeverfahren wird, jedoch auf Basis der alten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern, ein Weg gefunden, die Klarheitseinwände auszuräumen und sich durch geschickte Änderung des Anspruchs ausreichend vom Stand der Technik abzugrenzen.

Erfindung

Technisch geht es um eine Schuhsohle mit mehreren Stollenclustern. Die Erfindung verfolgt das Ziel, die beim Auftreten und Abstoßen wirkenden Kräfte besser zu verteilen, um Komfort und Traktion miteinander zu verbinden. Hierzu werden mehrere Stollen zu einem Cluster zusammengefasst, wobei ein größerer primärer Stollen mit kleineren sekundären Stollen über Verbindungselemente verbunden ist. In der später entscheidenden Anspruchsfassung werden diese Cluster zudem V-förmig angeordnet und je nach Zehen- oder Fersenregion unterschiedlich orientiert.

Der ursprüngliche Anspruch 1 mit dem ins Verfahren gestartet wurde lautete wie folgt:

A shoe sole having a bottom surface with a plurality of stud clusters extending therefrom, each stud cluster comprising at least two studs connected via one or more connection elements, wherein each stud cluster is oriented in accordance with a predetermined direction of gross shear motion of the stud cluster.

Prüfungsverfahren

Die Hauptdiskussion im Prüfungsverfahren drehte sich um die unklare Orientierung der Stollencluster in einer Haupt-Scherkraft-Richtung sowie die dadurch bedingte fehlende Abgrenzung gegenüber dem entgegengehaltenen Stand der Technik. Hinzu kamen im weiteren Lauf des Verfahrens auf Einwände nach Art 123(2) EPÜ.

Obwohl die Anmelderin sich mehrfach mit unterschiedlichen geänderten Ansprüchen und Argumentationslinien verteidigte, konnte die Prüfungsabteilung nicht überzeugt werden und wies die Anmeldung zurück, nachdem eine Entscheidung nach Aktenlage beantragt wurde.

Beschwerdeverfahren

In der Beschwerde verfolgte die Anmelderin die Sache weiter, reichte neue Anträge ein und versuchte, die Kammer mit ihren Argumenten zu überzeugen. Außergewöhnlicher Weise (und vermutlich auch der Anwendung der alten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern geschuldet, erhielt die Anmelderin von der Kammer in der vorläufigen Meinung deutliche Hinweise, in welche Richtung eine gewährbare Anspruchsfassung gehen sollte.

So wurde die Haupt-Scherkraft-Richtung durch andere Merkmale ersetzt und klargestellt, dass es sich um eine Schuhsohle für einen Trekking-Schuh handelte, um sich vom Stand der Technik abzugrenzen. Ein derart geänderter Hilfsantrag wurde von der Kammer zum Verfahren zugelassen und letztendlich auch als gewährbar erachtet. Der erteilte Anspruch lautete wie folgt:

A shoe sole intended for trekking, the shoe sole having a bottom surface (31) comprising a toe region and heel region, and having a plurality of stud clusters (5,7) extending therefrom, each stud cluster (5,7) comprising three studs arranged in a V-shape including a primary stud (51,71), located at the apex of the V-shape, connected to two secondary studs (52,72), located at the ends of the V-shape, via respective connection elements (53,73), wherein the spatial extent over a cross-section of the primary stud (51, 71) is greater than the spatial extent over a cross-section of each secondary stud (52, 72) such that the primary stud (51,71) is larger than each secondary stud (52,72) and has a height from the bottom surface (31) that is equal to or greater than the height of each secondary stud (52,72) from the bottom surface (31), and the connection elements (53,73) have a height from the bottom surface (31) that is less than respective heights of the primary and secondary studs (52,72) from the bottom surface (31) so as not to extend beyond the primary and secondary studs (52,72) at any point, the stud clusters (5,7) at the toe region of the sole are oriented such that the primary stud of each stud cluster (5,7) is forward of the secondary studs so as to be closer to the toe end of the sole than each of the secondary studs of the stud cluster, and the stud clusters (5,7) at the heel region of the sole are either oriented such that the secondary studs of each stud cluster (5,7) are forward of the primary stud of the stud cluster so as to be closer to the toe end of the sole than the primary stud, or oriented such that the primary stud is positioned sideways of the secondary studs so as to be closer to a lateral or medial side of the heel region.

weiterführende Links

Feedback & Hörerfragen

Wenn Sie uns Feedback geben möchten oder falls Sie Fragen zu den vorgestellten Entscheidungen bzw. den diskutierten Rechtsgebieten haben, die wir vielleicht in einer Folge diskutieren können, schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Transkript anzeigen

00:00:03: Willkommen beim IP-Courses Podcast,

00:00:06: dem Podcast für europäisches Patentrecht.

00:00:11: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, herzlich willkommen zum IP-Courses Podcast.

00:00:15: Mein Name ist Fabian Haiböck und heute sitzt gegenüber von mir Michael Stadler.

00:00:20: Servus, Michael.

00:00:21: Servus, Fabian.

00:00:22: Um was geht es denn heute?

00:00:23: Heute habe ich einen Stollenschuh mitgebracht.

00:00:27: Hast du mal Fußball gespielt?

00:00:28: Ja, ja, in der Jugend sehr, sehr viel Fußball gespielt. Ich kenne die Dinger.

00:00:32: Es gibt ja verschiedene Arten und Formen von Stollen.

00:00:35: Du hast mir vorab tatsächlich Folien geschickt.

00:00:39: Wofür hast du die Folien vorbereitet? Für mich, dass ich ein bisschen besser folgen kann?

00:00:43: Nicht nur.

00:00:44: Ja,

00:00:44: natürlich auch.

00:00:45: Aber die stammen tatsächlich von einer Vorlesung, die ich mit dem Lukas Fleischer gemeinsam halte an der Donau-Uni in Krems.

00:00:52: Da gibt es einen Studiengang IP-Management.

00:00:54: Da hat man ein sehr nettes Wochenende gemeinsam in Krems.

00:00:58: Und da haben wir mit sehr motivierten Teilnehmerinnen diesen Stollenschuh unter anderem besprochen.

00:01:06: Okay, also Grüße gehen raus an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

00:01:07: Grüße gehen raus, genau.

00:01:09: Und wir recyceln sozusagen im besten Wissen und Gewissen diese Folge heute.

00:01:14: Genau, wir recyceln heute.

00:01:15: Perfekt. Aber ums Recyceln geht es nicht, sondern wie gesagt um den Stollenschuh.

00:01:20: Was ist denn der Kern der Erfindung, Michael?

00:01:22: Also ich habe jetzt auch zur Kenntnis genommen,

00:01:24: dass du Stollenschuhe durchaus kennst.

00:01:26: Ich habe die auch längere Zeit getragen als Fußball-Tormann.

00:01:29: Die Stollen haben den Zweck, dass du gerade, wenn es nass ist, guten Halt hast,

00:01:33: vor allem auf Gras.

00:01:34: Und deswegen schauen halt so Noppen aus den Schuhen nach unten raus oder Stollen eben.

00:01:39: Typischerweise sind die so gleich groß und gleich ausgerichtet,

00:01:43: nämlich gerade nach unten.

00:01:45: Das soll eben dafür sorgen, dass du gut in den Boden eindringst und eine hohe Stabilität hast.

00:01:50: Also wenn du dir vorstellst, bei Regen als Fußballtormann dem Ball nachzuspringen,

00:01:55: wird mit normalen Sportschuhen einfach nicht funktionieren.

00:01:58: Du wirst ausrutschen, zur Seite fallen und der Ball wird ins Tor gehen.

00:02:01: Also das ist nicht von Erfolg gekrönt.

00:02:03: Das kann ich mir gut vorstellen.

00:02:05: Wie genau haben diese Stollen nicht ausgesehen?

00:02:07: Das Grundproblem war natürlich,

00:02:08: dass diese Stollen, wenn du größere Kräfte wirken lässt,

00:02:11: also irgendwie wegspringst oder mal stärker weglaufen möchtest,

00:02:15: dass die sich zur Seite biegen und das macht ein unangenehmes Fußgefühl.

00:02:19: Das heißt,

00:02:20: eine Lateralkraft.

00:02:21: Genau,

00:02:21: ja, also du kennst es sicher auch,

00:02:23: wenn du auf harten Boden mit diesen Stollen beginnst zu laufen,

00:02:26: dann ist das extrem unangenehm und du wirst die nächst kleineren Stollen verwenden,

00:02:30: damit das gut funktioniert.

00:02:31: Tatsächlich geht es auch um die Übertragung ans Fußbett vom Träger des Schuhs,

00:02:35: das ein unangenehmes Gefühl vermitteln kann.

00:02:38: Genau,

00:02:38: ja,

00:02:39: und da haben sich unsere Anmelder jetzt gedacht,

00:02:41: da machen wir eine andere Stollenform,

00:02:44: nämlich wir fassen mehrere Stollen zu Clustern.

00:02:47: Die haben dann so eine Art Dreiecksform.

00:02:49: Das heißt, du hast einen primären Stollen, der soll die Hauptbelastung aufnehmen,

00:02:53: der ist entsprechend größer und dann so v-förmig in Richtung der Kraft,

00:02:57: die üblicherweise auf dem Schuh wirkt.

00:03:00: Kleinere Stollen dahinter und diese Stollen sind miteinander verbunden.

00:03:04: Das heißt, du hast insgesamt eine größere Fläche und wenn da Kräfte auftreten,

00:03:08: führt das dazu,

00:03:09: dass die nicht kompakt an einem Punkt auftreten,

00:03:12: sondern dass diese Kräfte über eine größere Fläche wirken,

00:03:15: sodass hier insgesamt kein so großer Druck auf den Fuß des Trägers ist.

00:03:20: Andererseits hast du mit der Konfiguration aber auch einen besseren Halt.

00:03:23: Und das ist die Idee, die der Erfindung zugrunde liegt.

00:03:25: Also man soll ein bisschen weg von dieser punktuellen Kraft

00:03:28: in Richtung einer auf eine größere Fläche verteilten Kraft gehen.

00:03:32: Und das will man erreichen durch diese Cluster-Anordnung.

00:03:35: Wenn du jetzt sagst Cluster-Anordnung, das habe ich noch nicht ganz verstanden,

00:03:38: Heißt das, die sind nur geschickt in der Nähe angebracht oder sind die verbunden,

00:03:42: diese Hauptstoppel mit diesen Nebenstoppeln?

00:03:45: Ja,

00:03:45: die sind tatsächlich verbunden.

00:03:47: Das heißt, es gibt zwischen den Stoppeln Verbindungselemente, die auch aus der Sohle rausragen und den Hauptstollen,

00:03:53: oder im Patent werden wir den dann den primären Stollen nennen, mit den anderen beiden Stollen verbinden.

00:03:58: Kann man sich das so als Steg vorstellen?

00:04:00: Genau.

00:04:01: Als Verbindungssteg.

00:04:01: Es ist so V-förmig,

00:04:03: also vorne ist der große Stollen und dann geht es so V-förmig nach hinten und hinten sind dann die beiden kleineren Stollen und dazwischen gibt es so Verbindungselemente.

00:04:12: Das sind im Wesentlichen, ich stelle mir das vor, so Plastikverbindungen mit härteren Plastik, die die Stollen verbinden.

00:04:18: Oder soll es Metall sein?

00:04:19: Also darauf kommt es ja nicht an.

00:04:21: Okay, so weit, so gut. Also das habe ich, glaube ich, mal verstanden.

00:04:24: Was waren denn die Hauptthemen im Prüfungsverfahren?

00:04:26: Im Prüfungsverfahren wurde sehr stark darüber diskutiert, ob ein solcher Patentanspruch klar ist,

00:04:32: weil die Anmelder sind mit einer Maximalforderung in dieses Verfahren reingegangen.

00:04:37: Das Verfahren war auf Englisch, aber ich will es mal kurz so übersetzen.

00:04:40: Es ging beim Patentanspruch 1 um eine Schuhsohle mit einer Grundfläche, und von dieser Grundfläche steht einfach eine Vielzahl von Stoppelclustern nach unten ab.

00:04:53: Und jeder von denen hat zumindest zwei Stoppel und diese zwei Stoppel sind über Verbindungselemente miteinander verbunden.

00:05:01: Und, und das war das interessante Merkmal, um das dann am meisten gestritten wurde,

00:05:05: dass diese Stollencluster ausgerichtet sind in Übereinstimmung mit der Hauptscherkraft oder mit der durchschnittlichen Scherkraft,

00:05:14: die auf die Fußsohle wirkt.

00:05:16: Jetzt muss man ein bisschen helfen.

00:05:17: Du hast es bereits gesagt,

00:05:18: da ist das Amt mit Klarheitseinwänden gekommen.

00:05:21: Aber wenn ich jetzt an eine Hauptscherkraft denke,

00:05:25: ist es nicht absolut abhängig von der Sportart oder von der Bewegungsrichtung.

00:05:29: Du hast Torwart links und rechts entlang der Linie, da ist die Scherkraft wahrscheinlich eher quer zur Schuhlängsrichtung.

00:05:34: Wenn ich aber jetzt lossprint als Stürmer, ist die wahrscheinlich in Längsrichtung.

00:05:38: Wie hat sich das der Anmelder oder die Anmelderin vorgestellt?

00:05:40: Das Amt hat das natürlich beanstandet und darauf hat der Anmelder reagiert und gesagt,

00:05:45: naja, man sieht dem Schuh seine Verwendungsart ja grundsätzlich an.

00:05:49: Wenn du einen Wanderschuh hast,

00:05:51: dann gibt es da typischerweise andere Haupt-Scherkräfte,

00:05:55: als das bei einem Fußballschuh oder bei ähnlichem der Fall ist.

00:05:59: Okay,

00:05:59: ja, also sei mal so dahingestellt.

00:06:02: Selbst wenn man das wüsste,

00:06:04: wie kann man dann diese Haupt-Scherkraft herausfinden

00:06:06: oder weiß das dann einfach die Fachperson?

00:06:08: Das war die Behauptung des Anmelders, dass die Fachperson das einfach weiß.

00:06:12: Das Amt hat es ihm, oh Wunder, nicht geglaubt.

00:06:15: Also das ist eine typische Form der externen Kennzeichnung,

00:06:17: die so üblicherweise beim Europäischen Patentamt nicht funktioniert.

00:06:20: Und auch hier hat es in dieser Weise nicht funktioniert.

00:06:24: Das Europäische Patentamt hat also genau gesagt,

00:06:27: for a given manufactured sole, the direction of gross-shear motion of its stud cluster is not clearly defined.

00:06:35: Also genau das, was du auch gesagt hast.

00:06:38: Ich kann es einfach nicht feststellen an dem Schuh oder an der Sohle, die ja beansprucht war,

00:06:43: was da überhaupt die Hauptrichtung ist.

00:06:44: Und dementsprechend kann ich auch das Merkmal nicht feststellen.

00:06:47: Also das Amt hat gesagt,

00:06:49: es ist überhaupt nicht möglich, ganz unabhängig, was das für ein Schuh ist.

00:06:53: Genau.

00:06:53: Das war die Aussage.

00:06:55: Es gab daneben auch noch Stand der Technik und den Neuheitseinwand.

00:06:58: Der Prüfer ist dann nämlich hergegangen und hat gesagt,

00:07:00: naja,

00:07:00: das mit der Haupt-Scherkraft-Richtung,

00:07:03: das ist unklar.

00:07:04: Und wenn es unklar ist, kann man es zumindest weit auslegen.

00:07:07: Also ich kann dem Fußballschuh zum Beispiel unterschiedliche Haupt-Scherkraft-Richtungen zuweisen.

00:07:12: Je nachdem, wie es mir so gefällt.

00:07:14: weil wenn der Fußballschuh in der Weise benutzt wird,

00:07:16: dass die Hauptscherkraftrichtung so oder so ist,

00:07:19: dann fällt das natürlich unter dem Patentanspruch.

00:07:21: Es gab da auch Stand der Technik,

00:07:22: im Verfahren als D1 bezeichnet.

00:07:25: Dieser Stollencluster war so rund, also kreisförmig von unten auf die Fußsohle aufgebracht

00:07:31: und umfangsseitig gab es da drei Abschnitte, die so weit hervorgestanden sind

00:07:35: und die sind eben über eine gemeinsame Fläche, die also das Verbindungselement darstellt,

00:07:41: unten verbunden gewesen.

00:07:43: Dann gab es in der Mitte auch noch einzelne Strukturen, die das Ganze einfach mechanisch verfestigt haben.

00:07:48: Und sowas fällt dann natürlich auch unter dem Patentanspruch 1,

00:07:52: selbst wenn es insgesamt anders ausschaut.

00:07:54: Okay,

00:07:54: also finde ich persönlich nachvollziehbar, weil diese Haupt-Scherkraft muss man erst einmal definieren,

00:08:00: die eine solche umfangseitig eingefassten Sekundärstollen nicht abdeckt.

00:08:07: Also ist schon aus meiner Sicht ein sehr starker Stand der Technik.

00:08:10: Also wir haben einen Klarheitseinwand,

00:08:12: einen Neuheitseinwand.

00:08:13: Da muss die Anmelderin schon ganz schön kämpfen.

00:08:15: Hat es daneben noch weitere Einwände gegeben?

00:08:18: Es gab tatsächlich noch einen weiteren Einwand, der auch unter Klarheit firmiert.

00:08:22: Nämlich die Anmeldung hat eine britische Priorität.

00:08:25: Und da dürfte es offenbar einfacher sein,

00:08:28: mehrere unabhängige Patentansprüche in einem zu bekommen.

00:08:32: Oder der Anmelder hat es jedenfalls so formuliert,

00:08:34: dass er mehrere unabhängige Patentansprüche haben wollte.

00:08:37: also unterschiedliche Formulierungsversuche, wie dieser Stollenschuh ausschauen kann.

00:08:41: Das wurde natürlich im Zusammenhang mit Regel 43 (2) beanstandet,

00:08:46: dass es dann mehrere unabhängige Patentansprüche ohne Not gibt.

00:08:49: Also wir haben jetzt mittlerweile zwei Klarheitseinwände,

00:08:52: einen Neuheitseinwand mit einem starken Stand der Technik.

00:08:55: War es denn das?

00:08:56: Es gab noch eine kleine Bemerkung des Europäischen Patentamts,

00:08:59: weil wenn man sich den Patentanspruch,

00:09:02: wie er formuliert ist, nochmal ansieht,

00:09:04: dann hat ja der Anmelder nur gefordert,

00:09:07: dass jeder Stollencluster zumindest zwei Stollen aufweist,

00:09:11: die eine bestimmte Orientierung haben in Bezug auf diese Hauptscherrichtung.

00:09:15: Aber was es genau bedeutet,

00:09:17: dass zwei Stollen eines Clusters auf eine bestimmte Weise orientiert sind,

00:09:21: das geht aus dem Patentanspruch eben auch nicht hervor.

00:09:23: Und auch das hat das Amt zum Anlass einer Klarheitsbeanstandung genommen.

00:09:27: Das heißt, es könnte beispielsweise quer dazu sein oder in Richtung entlang,

00:09:31: was auch immer.

00:09:32: Die Definition war weder der Beschreibung zu entnehmen noch dem Anspruch selbst.

00:09:36: Und das hat zum Klarheitseinwand geführt.

00:09:40: Okay,

00:09:40: also das sind ganz schon viele Einwände.

00:09:44: Man würde sich dann denken,

00:09:45: die Anmelderin reagiert dementsprechend durch Änderungen.

00:09:49: Genau, wir sind also jetzt in der Situation,

00:09:51: dass der Anmelder den europäischen Recherchenbericht vor sich hat.

00:09:54: Da wurden alle Klarheits und Neuheitsbeanstandungen geäußert.

00:09:58: Und

00:09:58: der Anmelder hat jetzt Prüfungsantrag gestellt, Prüfungsgebühren entrichtet.

00:10:02: Und damit das Prüfungsverfahren wirklich beginnt, musst du,

00:10:05: wenn es einen negativen europäischen Recherchenbericht gibt,

00:10:08: eben auch inhaltlich darauf reagieren.

00:10:11: Der Anmelder ist jetzt so vorgegangen,

00:10:13: dass er für den ersten Klarheitseinwand, dass da zu viele unabhängige Patentansprüche drinnen sind,

00:10:19: einfach die anderen unabhängigen Patentansprüche gestrichen hat und alles, was sich darauf bezieht, das lässt sich typischerweise relativ einfach ausräumen.

00:10:26: Das klingt erfolgsversprechend, ja.

00:10:28: Das ist erfolgsversprechend, ja. Das ist relativ simpel.

00:10:31: Du musst dir halt überlegen,

00:10:32: welche Patentansprüche du streichst

00:10:34: und kannst eventuell auch in die Situation reinlaufen,

00:10:36: dass du Unsearched-matter-Objections bekommst,

00:10:39: also den Einwand bekommst,

00:10:40: dass,

00:10:41: wenn du dich auf den zweiten oder dritten

00:10:42: unabhängigen Anspruch beziehst, dass der nicht recherchiert ist

00:10:45: und dann musst du eine Teilanmeldung einreichen, was die Sache teurer macht.

00:10:48: Also der erste Punkt relativ simpel.

00:10:50: Also er hat es nicht gemacht, er hat den ersten Anspruch drinnen lassen

00:10:53: und soweit diese Problematik ist heute nicht Thema dieser Entscheidung.

00:10:58: Der nächste Punkt war dann die Definition des Stoppelclusters insgesamt.

00:11:02: Der Anmelder hat sich gedacht, na gut, wenn ich da irgendwie Orientierung definieren möchte,

00:11:07: dann muss ich wohl genauer sagen, wie mein Stollencluster insgesamt aussieht.

00:11:12: Und er hat dann einen primären Stollen und einen sekundären Stollen eingeführt,

00:11:16: die also jetzt beide in dem Stollencluster enthalten sein sollen.

00:11:20: Wodurch sollen Sie diese primäre und diese sekundäre Stollen auszeichnen?

00:11:25: Sind die irgendwie unterscheidbar?

00:11:27: Ja,

00:11:27: sind sie grundsätzlich schon.

00:11:29: Also die Idee ist, der primäre Stoppel ist größer als der sekundäre Stoppel,

00:11:33: was auch immer jetzt größer bedeutet.

00:11:35: Also wenn du da als...

00:11:36: Durchmesser in der Höhe,

00:11:38: was auch immer.

00:11:38: Wie auch immer, ja.

00:11:39: Wenn du da als Prüfer bösartig bist, kannst du natürlich sofort die nächste Klarheitsbeanstandung nachschießen,

00:11:44: so wie das grundsätzlich immer der Fall ist.

00:11:46: Der Anmelder hat dann auch noch definiert,

00:11:48: dass die Höhe des primären Stollens

00:11:51: größer oder gleich der Höhe des sekundären Stollens ist

00:11:55: und das Verbindungselement hat eine Höhe, die geringer ist als die des primären und sekundären Stollens.

00:12:02: Also so hat er versucht jetzt zu definieren,

00:12:04: was heißt primär, was heißt sekundär und was ist überhaupt ein Verbindungselement.

00:12:07: Auch das ist ja überhaupt nicht klar. Das ist einfach nur ein Wort,

00:12:10: das du verwendest, um ein Stück Plastik zu kennzeichnen.

00:12:13: Dann hat er versucht, den zweiten Klarheitseinwand auszuräumen,

00:12:16: indem er ein weiteres Merkmal eingeführt hat,

00:12:19: nämlich dass die Verbindungslinie zwischen primärem und sekundärem Stollen

00:12:23: eben dieser vorgegebenen Haupt-Scherkraft-Richtung entspricht.

00:12:27: Das heißt, so hat er versucht,

00:12:28: das klarzustellen.

00:12:29: Und es ist ganz interessant,

00:12:31: der Patentanspruch, wie er ursprünglich eingereicht war,

00:12:34: war zwar unklar, aber es war ein Vierzeiler.

00:12:36: Und im Lauf des Verfahrens ist er immer länger geworden.

00:12:39: Das ist eine typische Situation.

00:12:40: Der Prüfer macht Klarheitseinwand um Klarheitseinwand

00:12:43: und du gibst so lange neue Merkmale dazu,

00:12:45: bis er irgendwann aufgibt und sagt,

00:12:47: okay,

00:12:47: jetzt ist es zumindest so klar,

00:12:49: dass ich jetzt nicht mehr gut irgendwas bemäkeln kann,

00:12:51: ohne lächerlich zu wirken.

00:12:52: Also das ist, glaube ich, immer das Spielchen,

00:12:54: wenn es um Artikel 84 geht.

00:12:56: Das kommt mir durchaus bekannt vor, ja, muss ich sagen.

00:12:58: Diese Verbindung zwischen Primär und Sekundärstollen,

00:13:02: die jetzt dann irgendwie diesen Klarheitseinwand ausräumen soll,

00:13:06: genau

00:13:06: entlang dieser Verbindung muss auch eben dieses Verbindungselement verlaufen.

00:13:09: Es

00:13:10: ist so definiert,

00:13:11: dass die beiden Stoppel durch die Verbindungselemente verbunden sind.

00:13:16: Okay,

00:13:16: die muss nicht die geringste Distanz sein, das heißt, das könnte ja irgendwie sein.

00:13:19: Ja,

00:13:20: es könnte irgendwie sein oder es könnte auch so wie beim Stand der Technik sein,

00:13:23: dass das Verbindungselement einfach so ein kreisförmiger, runder Teller ist,

00:13:28: aus dem sämtliche Stollen rausschauen.

00:13:30: Auch das wäre grundsätzlich möglich.

00:13:32: Also das Amt hat jetzt mittlerweile die Klarheit geprüft, die Neuheit wurde geprüft,

00:13:37: es wurden Änderungen gemacht,

00:13:38: beziehungsweise sind die Änderungen,

00:13:40: wir wissen ja auch, die Änderungen werden vom Amt geprüft,

00:13:44: ob die nämlich nicht die ursprüngliche Offenbarung überschreiten.

00:13:47: Lässt sich das Amt jetzt von diesen Änderungen überzeugen?

00:13:51: Zunächst einmal ja, mit der Änderung hat die Anmelderin natürlich wieder einen neuen Schauplatz aufgemacht,

00:13:57: nämlich den der Zwischenverallgemeinerung.

00:13:59: Und da hat die Prüfungsabteilung jetzt moniert,

00:14:02: ja in der neuen Formulierung ist beim Cluster die Verwendung zumindest ein primärer Stoppel verwendet worden.

00:14:10: Und in allen bisherigen Anmeldeunterlagen ist immer genau ein primärer Stollen da gewesen.

00:14:17: Und das ist so ursprünglich nicht offenbart.

00:14:20: Also das ist das europäische Patentamt, das gerade bei diesen Zwischenverallgemeinerungen extrem pingelig.

00:14:25: Das Schöne ist, sie lassen sich aber immer ausräumen,

00:14:28: indem du einfach dich zurückziehst auf das, was du offenbart hast,

00:14:31: mit dem Nachteil, dass du deinen Schutzbereich zum Teil extrem einschränkst.

00:14:34: Zumindest ist das Problem insgesamt behebbar.

00:14:37: Was sich weiterhin nicht beheben ließ, war allerdings das Problem der mangelnden Klarheit.

00:14:42: Hier gab es weiterhin die Bemängelung des Prüfers, meiner Ansicht nach auch nicht ganz zu Unrecht,

00:14:47: dass die Haupt-Scherkraft-Richtung am Schuh einfach immer noch nicht festzustellen ist.

00:14:51: Also das ist ein Problem,

00:14:54: das aus jetziger Verfahrenssicht für den Prüfer zumindest unlösbar erscheint.

00:14:58: So hat er sich auch gegeben.

00:15:00: Ein weiterer Punkt war dann auch noch,

00:15:02: und da war das Amt dann schon ein bisschen pingeliger,

00:15:05: als es eigentlich hätte sein sollen.

00:15:06: Der Anmelder hat sich hier ja auf die unterschiedlichen Höhen von primären und sekundären Stollen bezogen.

00:15:12: Und das Amt hat hier behauptet, naja, aus den Zeichnungen heraus kann ich solche Messungen nicht vornehmen.

00:15:18: Das heißt, das war ein Merkmal, das es nur in den Zeichnungen gab.

00:15:21: Und dass da etwas höher oder weniger hoch ist als etwas anderes und von wo das überhaupt aus gemessen wird und so weiter,

00:15:30: das geht aus den Zeichnungen insgesamt nicht hervor.

00:15:34: Da kenne ich persönlich tatsächlich alte Prüfungs-EQE-Beispiele, wo es noch zulässig war, das Herausnehmen aus der Figur, wobei das hat nichts mit den Messen zu tun gehabt.

00:15:43: Aber wo ich dem Amt schon folgen kann, ist,

00:15:46: dass er nicht verlangt wird, dass der primäre Stoppel größer ist, sondern größer oder gleich.

00:15:51: Also eigentlich gibt es ja die Möglichkeit, dass der primäre und der sekundäre Stoppel gleich groß sind.

00:15:56: Und wenn ich natürlich nur Zeichnungen habe, wo das eine gezeigt wird, ist es für mich persönlich nachvollziehbar, dass man eben dieses zumindest gerade nicht aus der Zeichnung sieht.

00:16:05: Das ist richtig,

00:16:06: das zumindest nicht.

00:16:07: Aber ich würde auch sagen,

00:16:09: du wirst Größenverhältnisse, also drei zu vier oder irgendwas,

00:16:12: nicht aus der Zeichnung ableiten können.

00:16:14: Aber dass etwas größer oder kleiner ist als was anderes,

00:16:17: zumindest wenn es aus der Zeichnung offensichtlich ist, dann würde ich mal sagen, ist die Offenbarung schon da.

00:16:23: Zumindest kann es Fälle geben.

00:16:24: Also ich würde es nicht völlig ausschließen.

00:16:27: Wobei dann wieder die Frage der Zwischenverallgemeinerung wahrscheinlich in den Raum geworfen wird,

00:16:31: wenn ich es aus der Zeichnung rausnehme.

00:16:34: Okay,

00:16:35: wir haben jetzt neben dem Klarheitseinwand,

00:16:37: der anscheinend unüberwindbar ist,

00:16:39: und der 123-2-Thematik,

00:16:42: nach wie vor die Neuheitsthematik,

00:16:43: das schaut wirklich schlecht für den Anmelder aus.

00:16:45: Ja,

00:16:46: denn auch davon lässt sich das Amt nicht wirklich überzeugen.

00:16:50: Das Amt geht weiterhin von diesen runden Stollen aus und sagt im Wesentlichen,

00:16:55: naja,

00:16:56: da die Haupt-Scherkraft-Richtung weiterhin völlig undefiniert ist, ist das auch von dem rund ausgebildeten Stollencluster weiterhin problemlos erfüllt.

00:17:06: Alle Merkmale, die der Anmelder da aufnimmt, schränken zwar den Anspruch ein, sind aber immer noch nicht so, dass sie den Stand der Technik ausschließen.

00:17:13: Logische Konsequenz,

00:17:14: Zurückweisung oder wie schaut es aus?

00:17:16: Nein,

00:17:16: zurückgewiesen haben sie noch nicht. Sie haben dem Anmelder noch einmal die Möglichkeit gegeben zu antworten und der Anmelder hat das auch gemacht.

00:17:24: Es gab ja mehrere Punkte, die jetzt problematisch sind.

00:17:27: Das erste war die Überschreitung der Offenbarung.

00:17:30: Gerade bei so Zwischenverallgemeinerungen, wie haben Sie schon besprochen, lässt sich das grundsätzlich lösen und er hat einfach die Cluster-Definition noch weiter eingeschränkt und dass man die Höhenverhältnisse, also was ja höher ist als das andere,

00:17:42: dass man die nicht aus den Zeichnungen entnehmen kann.

00:17:45: Dagegen hat sich der Anmelder meiner Ansicht nach zu Recht zur Wehr gesetzt.

00:17:50: Weiterhin beharrt er darauf,

00:17:51: dass man dem Schuh seine Verwendung ansieht.

00:17:54: Das heißt, man kann von einem Schuh die gross Shear-Motion aus definieren und zwar nach der Art des Schuhs.

00:17:59: Ich halte das weiterhin nicht für die reine Lehre und kann es vorwegnehmen.

00:18:03: Niemand am Europäischen Patentamt hält es für richtig.

00:18:06: Aber der Anmelder hat es probiert und hat sich nicht abbringen lassen.

00:18:09: Die Argumentation der Verwendung in direktem Zusammenhang mit der gross Shear-Motion.

00:18:14: Warum ist es denn wichtig, dass ich jetzt diese Verwendung dem Schuh anziehe?

00:18:17: Naja, wenn ich weiß,

00:18:18: dass das ein ganz bestimmter Schuh ist,

00:18:21: dann könnte ich sagen,

00:18:22: mit diesem Schuh geht man üblicherweise eher seitwärts.

00:18:27: Oder bei diesem Schuh will ich,

00:18:29: weil das ist ein Bergschuh und da gibt es eine Haupt-Scherkraft-Richtung,

00:18:34: die typischerweise 90 Grad nach rechts oder links verläuft oder nach außen,

00:18:38: am rechten Schuh nach rechts, am linken Schuh nach links oder wie auch immer.

00:18:42: Und weil ich sehe,

00:18:43: dass das ein Bergschuh ist, kann ich auch von dem ausgehend die Haupt-Scherkraft-Richtung definieren.

00:18:49: Ich finde es ja eigentlich gar nicht ungeschickt,

00:18:51: dass die Anmelderin die Diskussion in diese Richtung gelenkt hat,

00:18:54: Weil wir jetzt eigentlich nicht mehr unmittelbar diskutieren, was ist denn die gross Shear-Motion oder in welche Richtung,

00:19:00: sondern wir diskutieren mittlerweile über,

00:19:02: kann ich die Verwendung eines Schuhs einem Schuh ansehen?

00:19:05: Und aus meiner Sicht, nicht ungeschickt, eine Verwendung eines Schuhs kann ich viel eher einem gewissen Schuh ansehen,

00:19:11: als wie diese dezidierte Cross-Shear-Motion.

00:19:14: Also aus meiner Sicht macht sich die Anmelderin da ein ganz interessantes Argumentationsfeld auf.

00:19:19: Und dann bleibt noch die Neuheit über.

00:19:21: Wie schaut es da aus?

00:19:22: Da hat das Amt jetzt begonnen,

00:19:24: noch mehr Stand der Technik zu zitieren.

00:19:27: Was die Argumente zu dem bereits diskutierten Standardtechnik betrifft,

00:19:31: die hat das Amt aufrechterhalten.

00:19:32: Es gab aber jetzt auch noch einen weiteren Stand der Technik, den das Amt gefunden hat.

00:19:37: Das war D6.

00:19:38: Da ging es um Stollencluster,

00:19:40: wo in der Mitte ein primärer Stollen ist

00:19:42: und über ein Verbindungselement verbunden,

00:19:45: praktisch in Haupt-Scherkraft-Richtung davor und dahinter,

00:19:48: zumindest ist es so gedacht,

00:19:49: sekundäre Stollen.

00:19:52: Und eben verbunden über ein Verbindungselement.

00:19:54: Und auch dieses Verbindungselement geht nicht von der Höhe her über die Höhe der Stollen hinaus.

00:20:00: Also auch da haben wir einen weiteren Neuheitsangriff,

00:20:04: den das Patentamt hier vorgebracht hat.

00:20:07: Also ein ganz schönes Brett.

00:20:09: Zweimal nicht neu,

00:20:10: einmal nicht klar.

00:20:12: Jetzt aber aus meiner Sicht.

00:20:13: Wie geht es weiter?

00:20:14: Wird es die Zurückweisung?

00:20:16: Das Amt hat ja unserem Anmelder jetzt relativ deutlich gezeigt, so geht es nicht.

00:20:20: Und der Anmelder hat jetzt mehrere Optionen.

00:20:21: Er kann entweder aufgeben und das ist in der Situation das,

00:20:25: was du häufiger tust,

00:20:25: weil der Anmelder merkt, naja, also das wird schon ganz schön Geld kosten,

00:20:29: das Amt entweder zu überzeugen in einer mündlichen Verhandlung oder in die Beschwerde zu gehen.

00:20:34: Unser Anmelder war allerdings streitlustiger und hat jetzt tatsächlich geantwortet,

00:20:40: einen neuen Ansatz,

00:20:41: verfolgt neue Patentansprüche vorgelegt, ist also auf Konfrontation gegangen.

00:20:45: Der Anmelder hat jetzt minimalst noch Änderungen gemacht,

00:20:48: um sozusagen nicht in irgendwelche billigen formalen Punkte hineinzulaufen.

00:20:51: das alles ausgeräumt.

00:20:53: Dann mehr oder weniger gesagt,

00:20:54: gut,

00:20:54: den Rest,

00:20:55: den mag ich mit der

00:20:56: Beschwerdekammer diskutieren.

00:20:58: Er hat jetzt einen Antrag auf mündliche Verhandlungen gestellt,

00:21:01: Vorschlag eines Telefoninterviews.

00:21:03: Der Erstprüfer muss ihm ein Wort zu verstehen gegeben haben,

00:21:06: dass er nichts bekommt.

00:21:08: Und so hat sich also der Anmelder darauf zurückgezogen, formale

00:21:13: Punkte auszuräumen,

00:21:14: damit man dann von der Beschwerdekammer nicht aus diesen Punkten

00:21:16: scheitert. Im Übrigen die Zurückweisung praktisch erzwungen.

00:21:21: Wenn du von formalen Punkten sprichst, sprechen wir aber noch nicht so über die Klarheitseinwende.

00:21:25: Nein, also formale Punkte, die sich einfach ausräumen lassen.

00:21:28: Es ist ja nichts ärgerlicher,

00:21:30: als wenn du dann drauf kommst, dass du eigentlich in der Sache recht gehabt hättest.

00:21:33: Die Beschwerdekammer deine Beschwerde aber zurückweist, weil du andere Kleinigkeiten einfach nicht erledigt hast.

00:21:39: Und dann läuft das Verfahren halt einfach weiter in Richtung Zurückweisung.

00:21:42: Es wurde dann eine mündliche Verhandlung anberaumt.

00:21:44: Der Anmelder hat es ja beantragt und er hätte grundsätzlich auch mit der Prüfungsabteilung noch reden können.

00:21:51: Er wollte dann aber nicht mehr, muss mal sagen,

00:21:53: wenn die ohnehin schon signalisieren,

00:21:56: dass sie gegen den Anmelder sind und wenn die auch klarstellen,

00:22:00: dass sie die Sachlage soweit kennen,

00:22:02: es also nicht einer inhaltlichen Überzeugung braucht, sondern das einfach die rechtliche Beurteilung ist,

00:22:06: dann bringt diese mündliche Verhandlung auch nichts mehr.

00:22:09: Der Anmelder oder der Vertreter teilt dem Amt dann eben mit, dass er nicht zur mündlichen Verhandlung kommen wird und beantragt eine Entscheidung nach Aktenlage.

00:22:17: Also das Amt kann dann entscheiden,

00:22:18: so wie das Verfahren eben gerade steht.

00:22:21: Darauf basierend weist das Patentamt die Anmeldung dann zurück.

00:22:26: Der Zurückweisungsbeschluss ist halt denkbar kurz und unspektakulär.

00:22:29: Das steht einfach nur drinnen in den amtlichen Mitteilungen von diesem und jenem Datum.

00:22:34: wurde der Anmelder darüber informiert,

00:22:36: dass die Anmeldung nicht dem europäischen Patentübereinkommen entspricht

00:22:40: und der Anmelder wollte trotzdem Entscheidung nach Aktenlage,

00:22:43: deswegen wird die Anmeldung jetzt zurückgewiesen.

00:22:46: Die Gründe für diese Entscheidung finden sich dann praktisch verteilt in diesen einzelnen amtlichen Mitteilungen.

00:22:50: Es gibt also kein zentrales Zurückweisungsdokument, sondern es wird da einfach verwiesen und das ist auch absolut okay.

00:22:56: Es ist halt für die Beschwerdekammer ein bisschen mühsamer.

00:23:00: Wunderbar.

00:23:01: Du hast jetzt schon natürlich die Beschwerdekammer eingeführt. Wir sind heute bei einer T-Entscheidung.

00:23:05: Genau.

00:23:06: Das heißt, wir wissen, wie es weitergeht.

00:23:08: Die Anmelderin nimmt das Geld in die Hand, sie ist streitlustig und geht in die Beschwerde.

00:23:13: Was waren da jetzt die Hauptargumente,

00:23:16: beziehungsweise gab es da gleich andere Anträge?

00:23:18: In der Beschwerde haben wir grundsätzlich neues Verfahren.

00:23:21: Das heißt, von den Anträgen her muss ich als Anmelder und Beschwerdeführer alles wiederholen, was ich schon in erster Instanz wollte.

00:23:29: Das heißt, die Beschwerdekammer prüft nicht nach jeder Richtung hin,

00:23:33: ob das okay war, was die erste Instanz gemacht hat,

00:23:36: sondern wenn ich einen Patentanspruch von der Beschwerdekammer will,

00:23:39: dann muss ich den der Beschwerdekammer vorlegen.

00:23:41: Und auch die Argumente,

00:23:43: die gegen die Entscheidung der ersten Instanz,

00:23:46: der Prüfungsabteilung sprechen,

00:23:48: auch die muss ich neu vorlegen.

00:23:49: Ich kann also,

00:23:50: anders als die Prüfungsabteilung,

00:23:52: jetzt nicht einfach auf meine Schriftsätze in erster Instanz verweisen und da kann man sagen,

00:23:56: wie unfair das alles war.

00:23:58: Und sie mögen doch bitte Gerechtigkeit walten lassen.

00:24:00: Sondern ich muss der Beschwerdekammer konkret sagen,

00:24:04: die Entscheidung der Prüfungsabteilung ist in dieser und jener Hinsicht falsch.

00:24:08: Ich stelle diesen und jenen Antrag und der ist aus diesen und jenen Gründen zulässig.

00:24:12: So ist im Prinzip eine Beschwerde auszuführen.

00:24:15: Was waren denn jetzt diese Anträge?

00:24:17: Im Wesentlichen hat die Anmelderin als Beschwerdeführerin ihre Anträge wiederholt,

00:24:22: wollte also den zuletzt in erster Instanz geforderten Patentanspruch

00:24:26: mit ein paar kleinen Änderungen und sie hat noch ein paar Hilfsanträge weiter vorgelegt,

00:24:32: die aber hier jetzt keine wesentliche Rolle spielen.

00:24:34: Nur, dass ich es richtig verstanden habe, das war gleich im Zusammenhang mit der Beschwerde.

00:24:38: Diese Hauptanträge, Hilfsanträge,

00:24:40: alles bei der ersten Möglichkeit.

00:24:41: Ja, ganz genau.

00:24:42: Denn sonst läufst du ja in das Problem,

00:24:43: dass die Beschwerdekammer deine Anträge als verspätet ansehen könnte.

00:24:48: Genau so ist es. Das heißt,

00:24:49: diese Thematik haben wir ausnahmsweise nicht hier.

00:24:51: Hier nicht. Und man muss auch dazu sagen, diese Entscheidung ist etwas älter.

00:24:55: bevor die neue Verfahrensordnung der Beschwerdekammer in Kraft getreten ist.

00:24:58: Damals wäre das auch nicht so schlimm gewesen,

00:25:01: wenngleich die Beschwerdekammern auch damals schon begonnen hatten,

00:25:04: immer strenger und strenger zu werden.

00:25:06: Jetzt würde ich aber gerade,

00:25:08: wenn es ohnehin offensichtlich ist,

00:25:10: wohin die Reise geht,

00:25:11: selbstverständlich sofort mit der Beschwerde alles vorlegen,

00:25:14: was ich möchte.

00:25:15: Was waren denn jetzt die Argumente,

00:25:16: warum denn die Prüfungsabteilung vielleicht doch nicht richtig gelegen ist

00:25:20: in ihren Erörterungen?

00:25:21: Der Anmelder war relativ hartnäckig.

00:25:23: was die Frage der Haupt-Scherkraft-Richtung betrifft.

00:25:26: Und Hintergrund war wohl auch, dass die spezielle Trekking-Schuhe im Blick hatten

00:25:30: und die gerne patentiert hätten.

00:25:33: Und deswegen haben sie weiterhin darauf beharrt,

00:25:36: dass man vor allem einem Trekking-Schuhe diese Haupt-Scherkraft-Richtung durchaus ansieht

00:25:41: und dass diese Haupt-Scherkraft-Richtung auch durchaus anders sein kann

00:25:45: als die bei dem Fußball-Schuh, die aus dem Stand der Technik sonst bekannt waren.

00:25:50: Es gab also doch, was die Scherkraft-Richtungen betrifft,

00:25:54: grundsätzliche Unterschiede zwischen

00:25:55: Trekking-, also Wanderschuhen,

00:25:58: und Fußballschuhen, wie sie aus dem

00:25:59: Stand der Technik bekannt waren.

00:26:01: Was weiterhin völlig offen geblieben ist,

00:26:03: war die Diskussion der erfinderischen Tätigkeit,

00:26:06: wobei hier auch schon irgendwie klar war,

00:26:08: dass das durchaus erfinderisch sein

00:26:09: konnte,

00:26:10: wenn man das für Trekking-Schuhe

00:26:12: übernimmt. Es war allerdings

00:26:13: in der ersten Instanz auch nie diskutiert, weil es da immer

00:26:15: nur das Neuheitsproblem gegeben hat.

00:26:17: Da sind wir noch gar nicht so weit und offenbar

00:26:19: ist das Bewegungsprofil eines

00:26:21: Trekkingschuhs ein ganz anderes als

00:26:23: das Bewegungsprofil eines

00:26:25: Fußballschuhs oder was auch immer. Genau, so zumindest

00:26:27: die Argumentation und die ließ sich glaube ich auch

00:26:29: nicht wirklich entkräften.

00:26:31: Deswegen

00:26:31: würde ich mal sagen, hat die Prüfungsabteilung auch

00:26:33: dieses Merkmal schlechthin negiert

00:26:36: und die Hauptscherkraftrichtung

00:26:37: als unklares Merkmal angesehen.

00:26:39: Wie sieht es die Beschwerdekammer? Die Beschwerdekammer hat dann

00:26:41: im Verfahren ihre vorläufige

00:26:43: Meinung herausgegeben.

00:26:45: Die hat das

00:26:45: genauso gesehen wie die Prüfungsabteilung

00:26:47: und gemeint, man sieht einer Schuhsohle

00:26:49: halt einfach nicht die definierte Haupt-Scherkraft-Richtung an.

00:26:53: Die Verwendung ist unüblich und unklar.

00:26:55: Und was das genau bedeutet, ist für die Fachperson einfach zweifelhaft.

00:26:59: Also soweit hat unser Anmelder und Beschwerdeführer keinen Erfolg gehabt.

00:27:06: Aber, und das ist jetzt speziell und das wird einem hoffentlich auch nur im einseitigen Verfahren begegnen,

00:27:12: die Kammer hat so einen Hinweis gegeben.

00:27:14: Nämlich durch die ganze Argumentation hat der Anmelder ja zu verstehen gegeben,

00:27:18: wir hätten gern Trekking-Schuhe.

00:27:20: Das ist ja auch das, was tatsächlich anders ist als beim Stand der Technik.

00:27:24: Da war also auch klar, diese V-Anordnung und die konkrete Ausrichtung auf der Sohle,

00:27:29: alles das ist also konkret für einen Trekking-Schuhe abgestellt.

00:27:32: Die Kammer gab dann den Hinweis,

00:27:34: naja,

00:27:34: diese vorgegebene Haupt-Scherkraft-Richtung,

00:27:38: die kann grundsätzlich bestimmbar sein,

00:27:40: weil man es halt einfach irgendwie richtig definiert.

00:27:42: In der derzeitigen Form hat die Kammer die Neuheit weiterhin als nicht gegeben angesehen.

00:27:47: wenn man da jetzt diese konkrete Stollenform und auch die konkrete Anordnung

00:27:52: in der Anmeldung auf dem offenbarten Schuh angibt,

00:27:55: dann, so die Kammer, würde etwas rauskommen, was zumindest klar ist.

00:27:59: Das war so...

00:28:01: Das war schon ein Hinweis.

00:28:02: Das ist so nicht, mein lieber Anmelder.

00:28:04: Aber wenn du das so machen würdest,

00:28:07: dann nimmt die Kammer die Manuduktionspflicht sehr, sehr ernst.

00:28:10: Ja,

00:28:10: ich würde mich grundsätzlich nicht darauf verlassen.

00:28:12: Es gab mehrere Punkte, die dazu führen,

00:28:14: dass die Kammer sich ein bisschen mehr an die Karten schauen hat lassen.

00:28:17: Das erste ist sicherlich alte Verfahrensordnung, da waren die Kammern irgendwie großzügiger.

00:28:21: Der zweite Punkt ist aber,

00:28:23: dass die Anmelderin auch konkret gesagt hat, was sie im Sinn hat

00:28:27: und aus ihrer Klarheitsargumentation bereits ableitbar war,

00:28:30: worauf sie hinaus will.

00:28:32: Der dritte Punkt ist natürlich, es ist ein einseitiges Verfahren.

00:28:34: Das heißt, es gibt jetzt nicht unbedingt einen Gegner,

00:28:37: den die Kammer hier jetzt benachteiligen würde,

00:28:39: sondern es ging jetzt wirklich einfach darum, das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen.

00:28:43: Wie schaffen wir gemeinsam ein rechtsbeständiges Patent?

00:28:45: Klingt ein bisschen nach dem.

00:28:48: Und da gab es dann auch noch aufgrund eines Hilfsantrags,

00:28:50: der dann genau diese V-förmige Anordnung des Hauptstollens

00:28:55: über die Verbindungselemente zu den Sekundärstollen betroffen hat,

00:28:59: gab es also weitere Merkmale,

00:29:00: die die Anmelderin im Hilfsantrag aufzunehmen bereit war.

00:29:03: Und da kann man schon sehen,

00:29:05: wohin die Reise gehen kann.

00:29:06: Der Hilfsantrag war aber weiterhin nicht neu,

00:29:09: weil bereits diese V-Form,

00:29:11: also die V-förmige Anordnung,

00:29:13: bereits mit diesen runden Stollen auf diesem kreisförmigen Teller gegeben war.

00:29:19: Das heißt,

00:29:20: das hat die Kammer dem Anmelder auch noch mitgegeben.

00:29:23: Es sollte doch bitte eine Definition geben,

00:29:25: die ausreichend von D1 abgrenzt.

00:29:28: Das heißt, das war das, was die Kammer in der vorläufigen Meinung dem Anmelder

00:29:32: als kleinen Hinweis mitgegeben hat, das Patent doch zu überarbeiten.

00:29:36: Und diesem Hinweis konnte gefolgt werden?

00:29:39: Genau,

00:29:39: der Anmelder hat dann in seiner Stellungnahme das noch aufgegriffen, hat also jetzt einmal eingeführt,

00:29:46: eine Schuhsohle,

00:29:48: die für einen Wander oder Trekking-Schuh gemacht ist.

00:29:52: Und

00:29:52: damit habe ich halt das Merkmal konkret drinnen und damit kann ich mich zumindest neuheitsmäßig schon von den Fußballschuhen und allen sonstigen Dingen da abgrenzen, die es sonst noch im Stand der Technik gegeben hat.

00:30:02: Und

00:30:02: das hat jetzt einmal erstens für das Ausräumen des Klarheitseinwanders geholfen?

00:30:05: Wir sind ja genau jetzt wieder dort, wo ich gesagt habe, es war eigentlich ganz geschickt, dass ich das in Richtung Verwendungszweck lenke.

00:30:11: Jetzt diskutieren wir gar nicht mehr über diese Haupt-Scherkraft-Richtung, sondern eigentlich nur über die Verwendung.

00:30:16: Die Verwendung kriege ich rein,

00:30:17: das ist offenbart und irgendwie hat sich das im Laufe des Verfahrens so ergeben,

00:30:21: dass wenn Einigkeit über die Verwendung herrscht, dann ist das klar.

00:30:25: Also weiß man nicht, ob das, wenn man das von Beginn an so geändert hätte,

00:30:30: ob das zum gleichen Ergebnis gekommen wäre.

00:30:32: Also aus meiner Sicht zumindest.

00:30:34: Ja,

00:30:34: der Anmelder und Beschwerdeführer hat jetzt wirklich eines getan,

00:30:39: was die Sache dann klargestellt hat auch,

00:30:41: nämlich nicht nur diese Haupt-Scherkraft-Richtung dann rausgenommen,

00:30:46: sondern sie haben auch konkret gesagt,

00:30:49: in weiteren Merkmalen, die sie hinzugefügt haben, dass in der Zehenregion der Sohle, so weit ist es klar, weil es ist klar, wie du einen Schuh anziehst, das hat die Kammer so weit akzeptiert, dass sie so orientiert sind,

00:31:01: dass der primäre Stollen nach vorne weist.

00:31:04: Und in der Fersenregion waren andere Orientierungen angezeigt.

00:31:08: Also das war schon ein Merkmal,

00:31:10: das dann hier für Klarheit gesorgt hat,

00:31:13: wie diese Stollencluster letztendlich an der Schuhsohle orientiert sind.

00:31:17: Dass das zu einem so späten Verfahrensstadium dann tatsächlich noch aufgenommen werden konnte,

00:31:23: das wäre heute wahrscheinlich nicht mehr zulässig.

00:31:25: Nach der damaligen Verfahrenswordnung der Beschwerdekammer war es noch zulässig.

00:31:29: Weil man sagen muss, wenn du auf eine gnädige Beschwerdekammer triffst,

00:31:32: die sieht,

00:31:33: dass das im Prinzip behebbar ist,

00:31:35: dann kann das immer nur funktionieren.

00:31:38: Idealerweise macht man das allerdings vor der ersten Instanz.

00:31:40: Ja,

00:31:41: also man würde schon meinen,

00:31:42: dass eine solche Änderung,

00:31:44: die ist ja noch kein einziges Mal besprochen worden vor der ersten Instanz,

00:31:47: soweit ich das mitbekommen habe, ist schon auf Risiko gespielt.

00:31:51: Aber offenbar hat es die Beschwerdekammer zugelassen.

00:31:55: Wir haben jetzt mittlerweile dann durchaus einen langen Anspruch.

00:31:58: Also wir haben jetzt eine Zehenregion mit einer gewissen Orientierung,

00:32:01: die Fersenregion mit der gewissen Orientierung.

00:32:04: Du hast gesagt, es hat zur Ausräumung des Klarheitseinwands geführt.

00:32:08: Jetzt bleibt die letzte noch zu klärende Frage.

00:32:11: Ist es denn auch neu und ist es denn auch erfinderisch?

00:32:14: Ja,

00:32:15: dadurch, dass wir jetzt auf einmal eine Orientierung auf der Schuhsohle haben,

00:32:18: können wir natürlich auch argumentieren,

00:32:20: dass diese Orientierung, so wie sie da ist,

00:32:22: anders ist als bei den bisherigen Schuhen.

00:32:25: Erstens,

00:32:25: dass wir Trekking-Schuhe dazu sagen.

00:32:27: Zweitens aber auch, dass wir eine Orientierung vornehmen,

00:32:29: so wie die Stollencluster auf einem Trekking-Schuh üblicherweise orientiert sind,

00:32:33: bekommen wir Merkmale, die uns strukturell von einem Fußballschuh unterscheiden.

00:32:37: Und das macht dann letztendlich den Patenteinspruch, so wie er dasteht,

00:32:42: neu und auch erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik.

00:32:46: Also in diesem Fall hat dann die Beschwerdekammer auch gleich für sich die erfinderische Tätigkeit entschieden,

00:32:51: nicht zurückverwiesen und gesagt, ja bitte,

00:32:53: liebe Prüfungsabteilung, das entscheidet sich immer noch ihr.

00:32:56: Hat dann das Verfahren eigentlich abgeschlossen?

00:32:59: Ganz genau so ist es. Ich glaube, dass diese Art von Fall seltener vorkommen wird.

00:33:04: Andererseits im einseitigen Verfahren habe ich auch schon großzügigere Beschwerdekammern erlebt,

00:33:08: die gerade einem Anmelder,

00:33:10: der sich eh bemüht zeigt,

00:33:12: Dinge zu ändern,

00:33:13: dann doch einmal einen Hinweis geben,

00:33:14: wohin die Reise denn gehen könnte.

00:33:16: Okay,

00:33:17: das heißt, am Ende des Tages hat es die Anmelderin geschafft,

00:33:21: sie hat ein Patent.

00:33:23: Das bedeutet,

00:33:24: wir sind eigentlich am Ende dieser Entscheidung angelangt.

00:33:27: Ganz genau.

00:33:28: Die Beschwerdekammer hat die erstinstanzliche Zurückweisung aufgehoben und hat der Prüfungsabteilung dann aufgetragen, die Patentansprüche, so wie in der mündlichen Verhandlung vorgelegt, zu erteilen und darüber hinaus auch die Beschreibung und die Zeichnung in einer von ihr definierten Form der Erteilung zugrunde zu legen.

00:33:47: Wunderbar. Michael, kannst du uns vielleicht nochmal ganz kurz die Hauptpunkte dieser Entscheidung nochmal zusammenfassen

00:33:53: und vielleicht jene Punkte herausheben, die vielleicht heute gerade nicht mehr so funktionieren würden?

00:34:00: Der wichtigste Punkt ist, klare Anspruchsmerkmale definieren.

00:34:04: Und wir sehen auch hier, wenn die Klarheit nicht so ohne weiteres gegeben ist,

00:34:08: dann halt nach Merkmalen suchen,

00:34:10: die die Klarheit herstellen.

00:34:13: Wann immer es so ist,

00:34:14: dass sich zumindest die Ausführungsform,

00:34:17: die der Erfindung zugrunde liegt,

00:34:19: vom Stand der Technik unterscheidet,

00:34:21: dann wird es wohl irgendwelche Merkmale geben,

00:34:23: die genau diesen Unterschied zum Ausdruck bringen und genau die kann man ins Verfahren einführen.

00:34:29: Damit ist man auch neu und wenn man diesen Unterschied klar beschrieben hat, dann wird man grundsätzlich auch das Amt oder die Kammer von dieser Neuheit überzeugen.

00:34:37: Was nicht mehr mit Sicherheit so funktionieren wird,

00:34:40: ist,

00:34:41: dass man solche Änderungen vor der Beschwerdekammer vornimmt. Es kann sein, wenn man Glück hat, wenn man gut argumentiert,

00:34:47: dass die Beschwerdekammer irgendwie gnädig ist und solche Änderungen doch noch zulässt. Nach den heutigen Verfahrensvorschriften der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern wird man allerdings mit Artikel 13 durchaus größere Probleme bekommen.

00:34:59: Das heißt,

00:35:00: aus heutiger Sicht wäre wohl die Beschwerdekammer dabei geblieben zu sagen,

00:35:04: sie stimmt mit der ersten Instanz überein und eine neue Vorlage von Patentansprüchen wird einfach nicht mehr zugelassen, weil sie verspätet ist.

00:35:12: Es hätte für den Anmelder den Nachteil, dass er in der Situation eine Teilanmeldung einreichen muss und das Prüfungsverfahren nochmal durchlaufen muss und alle Gebühren nochmal zahlen muss.

00:35:21: Das wäre also äußerst unerfreulich und mühsam,

00:35:24: dieses Verfahren dann einfach nochmal zu führen.

00:35:26: Wunderbar, okay.

00:35:27: Lieber Michael,

00:35:27: vielen, vielen Dank für die Zusammenfassung.

00:35:30: Vielen Dank fürs sehr detaillierte Vorbereiten dieser Folge.

00:35:33: Dann bleibt mir nichts mehr anderes übrig,

00:35:36: als mich zu verabschieden.

00:35:37: Vielen Dank, lieber Michael.

00:35:38: Vielen Dank an die Zuhörerinnen und Zuhörer und hoffentlich bis bald.

00:35:42: Bis bald.

00:35:47: Das war ein IP-Courses-Podcast.

00:35:50: Für Feedback schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org.

00:35:55: Abonnieren Sie den Podcast und entdecken Sie weitere Informationen und Kursangebote auf www.ipcourses.org.

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