UPC_CoA_898/2025 - ONWARD Medical ./. Niche Biomedical (Berufungsverfahren / Hilfsanträge Eilverfahren) [IP Guests #4.2]

Shownotes

In dieser zweiten Folge des IP Courses Podcasts zum Fall ONWARD Medical N.V. ./. Niche Biomedical, Inc. ist wieder Richter Thomas Adocker zu Gast bei Michael Stadler. Gemeinsam besprechen Sie, wie das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) in der zweitinstanzlichen Entscheidung den Fall aufgelöst hat und insbesondere, ob die erstinstanzlich vertretene Meinung, dass Hilfsanträge im Verfahren auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen grundsätzlich nicht zulässig sind.

Die Antragstellerin rügte in ihrer Berufung nicht nur die Nicht-Zulassung ihrer Hilfsanträge vor der ersten Instanz, sondern nahm auch Änderung an diesen Hilfsanträgen vor. Im Laufe des Verfahrens wurde dann einer der Hilfsanträge aus dem erstinstanzlichen Verfahren zum Hauptantrag des Berufungsverfahrens erklärt.

Der Court of Appeal stellte klar, dass auch im Verfahren zur Anordnung einstweiliger Maßnahmen eingereichte Hilfsanträge nicht von vornherein unzulässig sind. Die Zulässigkeit hängt vielmehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wobei der summarische Charakter des Verfahrens zu berücksichtigen ist. Auch das Einreichen von (neuen) Hilfsanträgen oder das Ändern der Reihenfolge der Anträge im Berufungsverfahren ist grundsätzlich möglich, jedoch liegt die Zulassung im Ermessen des Gerichts.

Inhaltlich setzte sich das Berufungsgericht jedoch nicht mit der Rechtsbeständigkeit des eingeschränkten Anspruchs auseinander, da in einem ersten Schritt sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Patentverletzung verneint wurden. Die unmittelbare Verletzung scheitert daran, dass nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass die ausgelieferten Produkte mehrere anspruchsgemäß geforderte vorprogrammierte Muster umfasste, die die im Anspruch definierten technischen Merkmale erfüllt hätten. Für die mittelbare Patentverletzung fehlt es an der subjektiven Tatbestandsvoraussetzung, da nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass die Anwender zur konkreten anspruchsgemäßen Programmierung des Geräts (insbesondere unter Berücksichtigung der zusätzlichen Merkmale, die im Hauptantrag des Berufungsverfahrens hinzugefügt wurden) angeleitet werden. Auch das deutsche Benutzerhandbuch gab keinen konkreten Hinweis auf eine derartige Programmierung.

Zwischen den beiden Streitparteien wurde jedoch in dieser Sache im Dezember 2025 ein Hauptsacheverfahren anhängig gemacht.

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Feedback & Hörerfragen

Wenn Sie uns Feedback geben möchten oder falls Sie Fragen zu den vorgestellten Entscheidungen bzw. den diskutierten Rechtsgebieten haben, die wir vielleicht in einer Folge diskutieren können, schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Transkript anzeigen

00:00:02: Willkommen beim IP-Courses-Podcast, dem Podcast für europäisches Patentrecht.

00:00:09: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, in der letzten Folge hatte ich Thomas Adocker zu Gast,

00:00:15: mit dem gemeinsam habe ich eine Entscheidung des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts

00:00:20: zu einem Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Maßnahme besprochen.

00:00:24: Dem Antrag wurde nicht stattgegeben.

00:00:26: Heute werden wir uns dann die Entscheidung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts ansehen.

00:00:33: Es freut mich, heute wieder Thomas Adocker zu Gast zu haben. Hallo Thomas.

00:00:37: Hallo.

00:00:38: Bevor wir in den eigentlichen Fall einsteigen, ich kenne dich als Rechtsanwalt,

00:00:42: mit dem zumindest unsere Kanzleien damals viel zu tun hatten.

00:00:46: Wie wird man denn Richter am einheitlichen Patentgericht?

00:00:49: Man bewirbt sich beim UPC. Es gab ein Auswahlverfahren gleich zu Beginn des UPC.

00:00:55: Also ich habe mich ursprünglich vor drei Jahren beworben.

00:00:58: Es gab dann ein Interview in München.

00:01:00: Bin dann auf der Reserveliste gelandet.

00:01:02: Hab dann drei Jahre eigentlich nichts diesbezüglich gehört.

00:01:07: Und bin dann überraschend kontaktiert worden, dass nun weitere Richter gesucht werden.

00:01:13: Und ob ich dennoch interessiert wäre.

00:01:14: Ich bin ja auf der Reserveliste.

00:01:15: Hab gesagt, ja, ich bin interessiert.

00:01:17: Dann ging das ohne weiteres Interview recht schnell.

00:01:20: Und wurde dann bestellt mit Wirkung zum 1. März 2026.

00:01:25: Okay, schauen wir jetzt wieder auf die Entscheidung des Berufungsgerichts.

00:01:28: Vielleicht noch kurz zur Zusammenfassung.

00:01:30: Im konkreten Fall ging es ja um ein System zur Neuromodulation.

00:01:34: Ja, die Erfindung betraf ein Stimulationssystem.

00:01:36: Das Stimulationssystem dient der Verbesserung der Genesung eines Patienten mit neurologischen Funktionsstörungen nach einer Rückenmarksverletzung.

00:01:44: Es besteht aus einem Stimulator, der Strom abgibt.

00:01:48: Der Stimulator wird mittels eines Stimulationskabels mit einem Elektrodenpad verbunden.

00:01:52: Und dieses Elektrodenpad wird dann am Rücken oder Nacken des Patienten angebracht.

00:01:57: Mit dem Programmiergerät können dann Stimulationsverfahren erstellt werden,

00:02:01: sowie die jeweilige Behandlung gestartet oder beendet werden.

00:02:04: Und ich glaube, das Programmiergerät war auch eines der zentralen Punkte,

00:02:08: denn um die Programmierbarkeit ging es eigentlich und das war dann auch der Hauptpunkt,

00:02:12: der dann in der Entscheidung relevant wurde.

00:02:14: Genau.

00:02:15: Das Berufungsgericht hat sich ja in dieser Entscheidung sehr ausführlich mit der Frage beschäftigt,

00:02:20: ob Patentinhaber im Eilverfahren auch geänderte oder nicht eingetragene Patentansprüche

00:02:27: als Grundlage ihres Antrags, nämlich auf Unterlassung geltend machen können.

00:02:31: Die Lokalkammer München war hier sehr restriktiv.

00:02:34: Ein zentraler Punkt der Berufungsentscheidung ist jetzt, ob das zulässig ist.

00:02:37: Wie hat das Berufungsgericht das jetzt gesehen?

00:02:39: Das Berufungsgericht hat es ganz anders gesehen als die erste Instanz und diametral anders entschieden.

00:02:45: Es hat festgehalten, dass die Geltendmachung einer nicht eingetragenen Anspruchsfassung

00:02:49: sehr wohl möglich und zulässig ist im Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen.

00:02:54: Und es hat festgehalten, dass auch Hilfsanträge im Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen

00:02:59: gebracht werden dürfen und hat dann entsprechend auch deren Zulässigkeit beurteilt.

00:03:05: Das bedeutet also jetzt, ich kann als Patentinhaber beliebig viele Hilfsanträge bringen.

00:03:10: Bläht das das Verfahren nicht unglaublich auf?

00:03:13: Man kann nicht beliebig viele Hilfsanträge bringen.

00:03:16: Tatsächlich hat der Court of Appeal festgehalten, es muss immer auf den Einzelfall geschaut werden.

00:03:21: Es darf nicht der Charakter des Eilverfahrens komplett konterkariert werden

00:03:26: und es darf auch nicht der Rechtsschutz für die andere Seite zu kurz kommen.

00:03:30: Also ich kann nicht 25 Hilfsanträge im Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen bringen.

00:03:36: Es gibt jetzt keine fixe Obergrenze. Man muss halt wirklich auf den Einzelfall schauen.

00:03:41: Aber wenn sich das in einem überschaubaren Rahmen hält, dann kann ich das grundsätzlich tun.

00:03:46: Gibt es eigentlich irgendwelche Beschränkungen,

00:03:49: also zum Beispiel hinsichtlich der Merkmale, die dann in den Patentanspruch aufgenommen werden,

00:03:55: ob die jetzt zum Beispiel aus erteilten Patentansprüchen kommen oder aus der Beschreibung,

00:03:58: oder sind die einzigen Einschränkungen dann der Artikel 123 (2) EPÜ,

00:04:03: dass ich also die Offenbarung nicht überschreiten darf und vielleicht den Schutzbereich nicht erweitern darf?

00:04:07: Also grundsätzlich sind es nur die Einschränkungen, die sich aus Artikel 123 EPÜ ergeben.

00:04:11: In welchem Umfang hat denn im vorliegenden Fall jetzt unser Patentinhaber seine Anträge geltend gemacht?

00:04:18: Der Patentinhaber hat einen der Hilfsanträge aus dem vorliegenden Verfahren zum neuen Hauptantrag im Berufungsverfahren gemacht

00:04:25: und daneben dann auch weitere Hilfsanträge geführt und das wurde vom Berufungsgericht für zulässig befunden.

00:04:32: Also, was auch für einiges Aufsehen in der Szene gesorgt hat,

00:04:37: nicht nur befunden, dass man in einem Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen

00:04:41: eine eingeschränkte Anspruchsfassung führen kann und Hilfsanträge führen kann,

00:04:44: sondern auch, dass man im Berufungsverfahren noch umstellen kann,

00:04:48: dass man Hilfsanträge aus der ersten Instanz geltend machen kann als Hauptantrag im Berufungsverfahren.

00:04:54: Das war zuvor auch nicht so klar, ist jetzt aber klargestellt durch das Berufungsgericht.

00:04:58: Aus dem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt und den Beschwerdekammern

00:05:01: erkennen wir relativ strenge Anordnungen betreffend verspätetes Vorbringen.

00:05:06: Das heißt, je später man neue Ansprüche vorbringt, umso weniger wahrscheinlich ist es,

00:05:10: dass diese Anträge bzw. Ansprüche zugelassen werden.

00:05:14: Ist das hier ähnlich?

00:05:15: Also das UPC hat nach den Regeln größte Freiheit, was es zulässt und was es nicht

00:05:19: und was es als verspätet befindet oder nicht.

00:05:22: Tatsächlich ist es so, nach dem bisherigen Case Law, dass man schon gut beraten ist,

00:05:27: möglichst frühzeitig alles geltend zu machen.

00:05:29: An sich ist das Verfahren als frontloaded konzipiert, aber wie gesagt, das UPC hat sehr großen Ermessensspielraum im Einzelfall.

00:05:37: Es fehlt weitestgehend, nicht nur zu diesem Punkt, an strengen Anforderungen in den Rules of Procedure.

00:05:45: Bildet sich da die Tendenz heraus, dass die Spruchkörper einfach immer strenger werden?

00:05:49: Momentan ist es eigentlich noch zu früh, um das zu sagen.

00:05:52: Tendenziell würde ich sagen, ja, es geht schon eher in eine strenge Richtung, aber es ist noch nicht so einheitlich.

00:05:58: Der Inhaber hat im Verfahren seinen (Im vorliegenden Berufungsverfahren ist der) Hauptantrag  auf eine Kombination von erteilten Patentansprüchen eingeschränkt.

00:06:05: War das Patent jetzt in dieser Weise rechtsbeständig?

00:06:09: Das Gericht hat einen eleganten Weg gewählt.

00:06:12: Es ist nämlich völlig frei darin, ob es zuerst über die Verletzungsfrage entscheidet oder über die Rechtsbeständigkeitsfrage.

00:06:17: Und im konkreten Fall hat es sich gesagt, die Voraussetzungen einer Verletzung liegen nicht vor.

00:06:22: dann brauche ich mich gar nicht mehr im Detail damit befassen,

00:06:25: ob der Anspruch in der nunmehr geltend gemachten Fassung als rechtsbeständig anzusehen ist.

00:06:30: Das heißt, die haben also die Reihenfolge umgedreht.

00:06:33: Schauen wir uns also jetzt die Verletzungsfrage an, weil die ist offenbar der Knackpunkt in dieser Entscheidung.

00:06:37: Da gab es ja in erster Instanz auch den Streit hinsichtlich der Frage,

00:06:42: ob eine mittelbare Patentverletzung vorliegt oder nicht.

00:06:46: Wie hat denn das Berufungsgericht das jetzt beurteilt?

00:06:48: Das Berufungsgericht hat gesagt, dass von einer Verletzung nicht auszugehen ist.

00:06:54: Bei dem genannten System geht es um eine Programmierung dieses Stimulationssystems.

00:06:59: Die Programmierung kann entweder schon bestehen als Vorprogrammierung oder aber die Anwender,

00:07:06: das medizinische Fachpersonal wird hingeführt durch Benutzerhandbücher oder sonstige Anweisungen.

00:07:11: Beides war aber nicht gegeben.

00:07:13: Es war weder ein vorprogrammiertes Muster in dem Stimulationssystem, sodass man es von vornherein in einer patentverletzenden Form hätte verwenden können,

00:07:21: noch gab es irgendeine Anleitung des Fachpersonals, wo man also wirklich konkret dazu hingeführt worden wäre, das patentverletzend zu programmieren.

00:07:30: Es gab da einige interessante Argumente.

00:07:34: Eines davon habe ich besonders spannend gefunden, nämlich die Patentinhaberin hat offenbar auch ein spanisches Benutzerhandbuch gefunden,

00:07:41: das wohl von der Antragsgegnerin vertrieben wurde und hat also gesagt,

00:07:47: in dem spanischen Benutzerhandbuch steht aber sehr wohl drinnen,

00:07:51: dass einzelne Schritte vorzunehmen wären und hat dann konstruiert,

00:07:54: dass das möglicherweise zu einer mittelbaren Patentverletzung führt,

00:07:57: indem man Dritte dazu anleitet, die patentierte Erfindung zu verwenden.

00:08:00: Also im konkreten Fall fand sich tatsächlich die anspruchsgemäße Programmierung

00:08:05: in dem spanischsprachigen Handbuch und das Berufungsgericht ist völlig zu Recht davon ausgegangen,

00:08:09: dass Anwender in Deutschland oder in Frankreich nicht in das spanischsprachige Benutzerhandbuch schauen,

00:08:15: sondern in das französische und in das deutschsprachige.

00:08:17: Und dort gab es eben einen solchen Hinweis nicht.

00:08:20: Es gibt bei der mittelbaren Patentverletzung auch immer so das Argument,

00:08:23: dass das Produkt ohne die konkrete Finalisierung durch den Endanwender,

00:08:29: in unserem Fall eben durch die Programmierung, völlig sinnlos ist

00:08:32: und es eben deswegen notwendigerweise eine mittelbare Patentverletzung geben muss.

00:08:36: Also sinnlos war es in dem Fall auf keinen Fall, denn man kann das sehr wohl auch anderweitig programmieren und entsprechend nutzen.

00:08:43: Da gibt es genügend andere Möglichkeiten, das in einer nicht patentverletzenden Weise zu nutzen, in dem konkreten Fall.

00:08:49: Und wenn das so ist und ich keinen weiteren Hinweis darauf habe, dass man das patentverletzend nutzen soll als Abnehmer,

00:08:57: dann liegt eben auch keine mittelbare Patentverletzung vor.

00:09:01: Das heißt insgesamt keine Patentverletzung, weder eine unmittelbare noch eine mittelbare.

00:09:07: Es war daher auch nicht mehr notwendig, die Frage der Nichtigkeit zu diskutieren.

00:09:12: Korrekt.

00:09:13: Was mich jetzt noch interessiert, das war ja nur ein Provisorialverfahren,

00:09:16: gibt es denn eigentlich ein Hauptsacheverfahren und ist das schon abgeschlossen?

00:09:20: Ja, es gibt ein Hauptsacheverfahren, das ist am 22. Dezember 2025 anhängig gemacht worden.

00:09:26: Wie erwähnt, dauert ein Hauptsachverfahren vor dem UPC üblicherweise ein Jahr.

00:09:31: Also man kann damit rechnen, dass es Ende diesen Jahres oder vielleicht Anfang 2027 eine erstinstanzliche Entscheidung diesbezüglich gibt.

00:09:39: Ich kenne das aus anderen Verfahren, dass für ein Provisorialverfahren eine Lokalkammer zuständig war

00:09:46: und nachdem man gesehen hat, dass es bei dieser Lokalkammer nicht so richtig funktioniert,

00:09:51: dann die Hauptsacheklage bei einer anderen Lokalkammer eingebracht wurde.

00:09:54: Ist denn das grundsätzlich möglich und wie war es hier?

00:09:57: Das ist eine gute Frage, denn tatsächlich sehen die Regeln vor, dass man bekannt geben soll im Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen,

00:10:03: wenn beabsichtigt ist, ein Hauptsacheverfahren nachträglich einzuleiten, vor welcher Kammer dies denn erfolgen möge.

00:10:10: Und in der Regel soll dies vor der Kammer erfolgen, vor der auch das einstweilige Verfügungsverfahren geführt wird.

00:10:16: Das ist aber nicht verpflichtend und tatsächlich gab es Fälle, wo das eben nicht so ist und das Hauptsacheverfahren dann von einer anderen Kammer abgeführt wurde.

00:10:26: Und das ist auch zulässig, also da sprechen jetzt die Regeln des UPC Agreement auch nicht dagegen.

00:10:31: Also es steht jedenfalls nicht explizit drinnen, dass es nicht zulässig ist.

00:10:34: Und in einem Fall, in dem ich noch dazu selbst als Rechtsanwalt vertreten habe,

00:10:40: im Provisorialverfahren seinerzeit, wurde das Hauptsacheverfahren dann von der anderen Kammer anhängig gemacht

00:10:46: und das wurde als unbedenklich empfunden.

00:10:49: Okay, wie lange hat denn jetzt unser Verfahren insgesamt gedauert?

00:10:53: Das konkrete Verfahren wurde eingeleitet mit dem Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen im Juli 2025.

00:11:00: Die erste instanzliche Entscheidung gab es bereits im Oktober 2025.

00:11:04: und dann die Entscheidung des Berufungsgerichts im März 2026.

00:11:08: Das ist durchaus ein üblicher Verlauf.

00:11:10: Man kann damit rechnen beim Inter Partes Verfahren,

00:11:12: dass es binnen drei Monaten eine erstinstanzliche Entscheidung im einstweiligen Verfahren gibt

00:11:18: und innerhalb eines weiteren halben Jahres eine Berufungsentscheidung.

00:11:21: Das heißt, das ist auch ein sehr enges Zeitkorsett,

00:11:23: sowohl für die Parteienvertreter wie auch für das Gericht,

00:11:26: da in so kurzer Zeit zu einer Entscheidung zu kommen.

00:11:29: Und auch das Berufungsgericht, wenn ich es jetzt recht überblicke,

00:11:31: waren es fünf Monate, also hat es relativ zügig entschieden.

00:11:35: Absolut.

00:11:36: Sehen wir uns zum Schluss die Konsequenzen der Entscheidung an.

00:11:39: Zuerst einmal, ist das Verfahren jetzt völlig verloren

00:11:43: oder welche Möglichkeiten gibt es noch?

00:11:45: Das Verfahren ist nicht völlig verloren.

00:11:47: Es gibt ja das Hauptverfahren.

00:11:49: Im Hauptverfahren ist natürlich alles möglich,

00:11:51: aber sie wird sich sicherlich überlegen müssen,

00:11:53: wie sie insbesondere zur Verletzungsfrage weiter argumentieren kann,

00:11:56: um die Sache gegenüber dem Provisorialverfahren noch zu drehen.

00:12:00: Das heißt, ich komme da wieder zur gleichen Kammer, das heißt im Wesentlichen auch zu den gleichen Leuten.

00:12:06: Ich müsste mir also dann praktisch neue Argumente oder möglicherweise auch neue Beweismittel zurechtlegen,

00:12:12: um dann diese Kammer wirklich überzeugen zu können.

00:12:15: Genau, also man ist ja dann im Hauptsacheverfahren nicht beschränkt.

00:12:18: Ich kann selbstverständlich neue Tatsachen und Beweismittel bringen.

00:12:21: Eine andere Frage betrifft jetzt das Streitpatent.

00:12:24: Nachdem der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Maßnahme nicht durchgegangen ist,

00:12:29: bedeutet es ja, dass die Beklagte oder die Antragsgegnerin bis auf Weiteres weitermachen kann.

00:12:34: Also das ist jetzt die Konsequenz, auch wenn diese Handlungen in Zukunft möglicherweise patentverletzend sind.

00:12:39: Genau. Solange es keinen Unterlassungstitel gibt, kann die Beklagte weitermachen.

00:12:43: Das Patent ist weiterhin aufrecht und das wäre es selbst dann,

00:12:47: wenn das Berufungsgericht in seiner Entscheidung davon ausgegangen wäre, dass das Patent nichtig ist.

00:12:52: Korrekt. Die Rechtsbeständigkeit wird nicht entschieden im Provisorialverfahren,

00:12:56: sondern es wird nur eine Wahrscheinlichkeitsprognose abgegeben.

00:12:59: Ja, am Ende so einer Entscheidung stehen immer die Verfahrenskosten.

00:13:02: In der Entscheidung steht ja jetzt, dass die Berufungsklägerin Kosten in der Höhe von 56.000 Euro der Beklagten zu tragen hat.

00:13:10: Wie kommt man auf diesen Betrag?

00:13:12: Ja, Die UPC-Kostenregeln sehen Deckelungen vor, die sich am Streitwert orientieren.

00:13:16: Und so kommt man im vorliegenden Fall auch zu der Berechnung.

00:13:20: Im vorliegenden Fall ist es so, es wurde ein Streitwert von einer Million Euro angesetzt.

00:13:25: Bei einer Million Euro gibt es ein Cap von 112.000 Euro.

00:13:29: Hier ist es so, bei einem Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen geht man davon aus,

00:13:34: dass die erstattungsfähigen Kosten in Höhe von 50 Prozent dieses Caps liegen,

00:13:38: was dann eben 56.000 Euro sind.

00:13:40: Eine geringere oder höhere Kostenerstattung gibt es eigentlich nur,

00:13:43: wenn eindeutige Anhaltspunkte bestehen, dass tatsächlich ein anderer Betrag gerechtfertigter wäre.

00:13:49: Das gab es aber im konkreten Fall nicht.

00:13:52: Das heißt, per Default bekommt man 50 Prozent von dem Tarif sozusagen?

00:13:58: Ja, von der Obergrenze des Tarifs.

00:14:00: In nahezu allen Fällen liegen die wahren Kosten ohnedies höher,

00:14:05: sodass es wenig wahrscheinlich ist, dass ein Fall eintritt,

00:14:08: wo die tatsächlichen Kosten unter dem Cap liegen.

00:14:12: Aber wenn das denn so wäre, wäre auf die tatsächlichen standardmäßigen Kosten abzustellen.

00:14:16: Gut, dann sind wir damit am Ende unseres Verfahrens.

00:14:20: dann darf ich dich noch ersuchen, die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Verfahren für uns zusammenzufassen.

00:14:27: Ja, die wichtigste Erkenntnis ist definitiv, dass das Berufungsgericht gesagt hat,

00:14:31: auch im Verfahren auf Verlass einstweiliger Maßnahmen kann ich eine gegenüber dem erteilten Patent eingeschränkte Anspruchsfassung geltend machen

00:14:39: und auch, dass ich in einem solchen Verfahren Hilfsanträge stellen kann.

00:14:43: Das Ganze ist zwar immer abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls,

00:14:47: Also ich kann jetzt nicht mit dutzenden Hilfsanträgen daherkommen, das geht nicht.

00:14:52: Aber grundsätzlich ist das möglich, was vorher keineswegs klar war,

00:14:56: das eröffnet Antragstellern im Eilverfahren sehr große Freiheiten und Möglichkeiten,

00:15:02: diese Verfahren zu führen.

00:15:04: Ja, damit herzlichen Dank, lieber Thomas, dass du uns diesen Fall mitgebracht hast.

00:15:09: Und bis zum nächsten Mal.

00:15:10: Danke sehr.

00:15:15: Das war der IP-Courses-Podcast.

00:15:18: Für Feedback schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org,

00:15:23: abonnieren Sie den Podcast und entdecken Sie weitere Informationen und Kursangebote auf www.ipcourses.org.

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