Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht

Der IP Courses Podcast bietet tiefgehende Einblicke und praxisorientiertes Wissen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In unseren Episoden behandeln wir aktuelle Themen aus dem europäischen und internationalen Patentrecht, dem Markenrecht und Designschutz. Besonders richten wir uns an Berufseinsteiger, Unternehmer und Fachleute, die sich auf Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung (EQE) vorbereiten oder ihr Fachwissen vertiefen möchten.

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht

Neueste Episoden

G 2/24 - Hautreinigungsgerät (Beitritt zum Beschwerdeverfahren) - Entscheidung

G 2/24 - Hautreinigungsgerät (Beitritt zum Beschwerdeverfahren) - Entscheidung

23m 14s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in der Sache G 2/24, in welcher . Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Rolle ein Beitrender spielt, der erst im Beschwerdeverfahren wirksam beitritt – und was passiert, wenn der einzige Beschwerdeführer seine Beschwerde zurücknimmt.

Diese Frage wurde im Wesentlichen bereits in der G 3/04 entschieden, die durch die gegenständliche Entscheidung bestätigt wird: Das Beschwerdeverfahren kann nicht mit einem während des Beschwerdeverfahrens beigetretenen Dritten fortgesetzt werden, wenn das Beschwerdeverfahren vom Beschwerdeführer beendet wurde.

Leitsatz G 2/24:
Nach Rücknahme aller Beschwerden kann das Beschwerdeverfahren nicht mit...

T 1286/23 - Hautreinigungsgerät (Beitritt zum Einspruchsverfahren / G 2/24 Vorlage)

T 1286/23 - Hautreinigungsgerät (Beitritt zum Einspruchsverfahren / G 2/24 Vorlage)

31m 36s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die Entscheidung T 1286/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus der in weiterer Folge die Vorlage zur Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 2/24 entsprungen ist. Der Fall betrifft in technischer Hinsicht ein Gesichtsreinigunggerät. Viel spannender sind jedoch die rechtlichen Aspekte, die den Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers zum Einspruchsverfahren gem Art 105 EPÜ betreffen, insbesondere, wann eine negative Feststellungsklage als "erhoben" gilt.

T 1193/23 - Rotorspinnmaschine (Auslegung von impliziten Merkmalen / KI als Fachperson)

T 1193/23 - Rotorspinnmaschine (Auslegung von impliziten Merkmalen / KI als Fachperson)

18m 42s

In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und GerdHübscher über die Entscheidung T 1193/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patenamts. Gegenstand des Verfahrens ist eine Rotorspinnmaschine zur Herstellung von Garnen, wobei insbesondere die Zuerkennung von implizit offenbarten Merkmalen im Stand der Technik und die Sichtweise der Beschwerdekammer auf die Bedeutung von auf KI, also auf Large Language Models (ChatGPT), gestützte Argumente.

Rotorspinnmaschinen arbeiten mit hunderten Spinnstellen und Rotordrehzahlen, die im High-End-Bereich bis in Größenordnungen von hunderttausenden Umdrehungen pro Minute reichen. Solche Systeme sind technisch nur beherrschbar, wenn Rotor, Magnetlagerung und Gehäusebedingungen (z. B. Unterdruck im Gehäuse) genau aufeinander eingestellt sein.

Der Kern...

T 123/23 - Blutzuckermessgerät (Offenbarungsüberschreitung / Hilfsanträge im Beschwerdeverfahren)

T 123/23 - Blutzuckermessgerät (Offenbarungsüberschreitung / Hilfsanträge im Beschwerdeverfahren)

18m 54s

In dieser Episode sprechen Gerd Hübscher und Fabian Haiböck über die Entscheidung T 123/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patenamts. Gegenstand des Verfahrens ist ein In-Vivo-Glukosemesssystem, also ein Blutzuckermessgerät in Form eines Patch-Sensors am Oberarm, die Frage der Ausführbarkeit in Zusammenhang mit dem Schutz sensibler Daten und die Frage, wie späte Anspruchsänderungen prozessual behandelt werden.

Die Erfindung

Technisch geht es um die Absicherung sensibler Gesundheitsdaten: Sensordaten sollen nur dann von einem Lesegerät (inkl. Smartphone) ausgelesen werden dürfen, wenn zuvor eine Authentifizierung zwischen Sensor und Lesegerät stattgefunden hat. Der Clou der Erfindung liegt weniger in der Verwendung eines asymmetrischen Schlüsselprinzips an sich,...