
Abschluss des Prüfungsverfahrens - Patenterteilung
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über den Abschluss des Prüfungsverfahrens und die Erteilung eines Patents. Sie erläutern die letzten Schritte, die ein Anmelder unternehmen muss, sobald das Europäische Patentamt eine Mitteilung nach Regel 71 Absatz 3 EPÜ herausgibt. Diese Mitteilung enthält das sogenannte Druckexemplar, die spätere rechtsverbindliche Fassung des Patents. Um die Anmeldung zur Erteilung zu bringen, muss der Anmelder in Reaktion auf die Mitteilung Übersetzungen der Patentansprüche in die beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamts, die nicht Verfahrenssprache waren, vorlegen, sowie die fälligen Gebühren zahlen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Patentamt von sich aus...