
T 1708/21 - Videocodierverfahren (CII - erfinderische Tätigkeit)
In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Gerd Hübscher über die Entscheidung T 1708/21 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2024, die eine Beschwerde gegen eine Zurückweisungsentscheidung einer Prüfungsabteilung zum Gegenstand hat.
Die Erfindung betrifft ein Videokodierverfahren (Standard H.265), das grundsätzlich darauf basiert, dass Bandbreite und Speicherbedarf minimiert werden, indem nicht jedes Bild vollständig übertragen wird, sondern Differenzinformationen genutzt werden. Bewegte Objekte werden durch Bewegungsvektoren vorhergesagt, wofür ein Referenzbild herangezogen wird. Die der zurückgewiesenen Anmeldung zugrunde liegende Erfindung optimiert diesen Standard, indem sie den Referenzbildindex nicht kodiert, wenn die Bewegungsvektor-Vorhersage gar nicht verwendet werden kann. Im bisherigen Standard...