Jahresgebühren und Validierung
In der heutigen Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt zu entrichtenden Jahresgebühren und das Verfahren nach der Erteilung, mit Schwerpunkt auf die Validierung eines Bündelpatents.
Jahresgebühren sind für europäische Patentanmeldungen ab dem dritten Jahr der laufenden Patentanmeldung zentral an das Europäische Patentamt entrichten, wobei die Jahresgebühren am letzten Tag des Monats fällig werden, in dem sich der Anmeldetag jährt. Es wird eine sechsmonatige Nachfrist eingeräumt, in der die Jahresgebühren mit Zuschlag nachgezahlt werden können.
Wenn das europäische Patent nach seiner Erteilung in ein Bündel nationaler Schutzrechte zerfallt ("Bündelpatent"), so können die...